Rechtsprechung
| BFH, 23.03.1979 - VI R 5/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Steuerbevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 127, 5
- BStBl II 1979, 296
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 13.06.1997 - VII B 101/97
Postulationsfähigkeit vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Steuerbevollmächtigte gehörten seit dem 1. Januar 1979 nicht mehr zu den Personen, die vor dem BFH wirksam auftreten können (BFH-Beschluß vom 23. März 1979 VI R 5/79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296). - BFH, 17.07.1987 - IX B 87/87
Rechtskraft bei Beschlüssen - Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof
Da der Beschwerdeführer in dieser Sache nach der Entscheidung des Senats über die ursprünglich eingelegte Beschwerde erneut Beschwerde eingelegt hat, konsumiert die erste Beschwerde nicht die neuerlich eingelegte Beschwerde (vgl. für einen Fall der erneuten Revisionseinlegung, wenn über die bereits eingelegte Revision noch nicht entschieden ist, BFH-Beschlüsse vom 23. März 1979 VI R 5/79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296; vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833). - BFH, 05.01.1989 - V R 18/87
Einlegung einer Revision durch eine nicht vor dem Bundesfinanzhof …
Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Postulationsfähigkeit eines Steuerbevollmächtigten (vgl. Beschlüsse vom 23. März 1979 VI R 5 /79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296; vom 24. Juni 1986 IV B 82/86, BFH /NV 1988, 45; vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH / NV 1987, 316).
- BFH, 19.01.1987 - V B 2/87
Zulässigkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen …
Da sie gleichwohl ohne Mitwirkung eines der vorgenannten Berufsangehörigen die Beschwerde eingelegt haben, war diese als unzulässig zu verwerfen (vgl. zur Unzulässigkeit einer Rechtsmitteleinlegung durch einen Steuerbevollmächtigten auch BFH-Beschluß vom 23. März 1979 VI R 5/79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296). - BFH, 25.11.1983 - VI B 141/83 NV: Eine von einem Steuerbevollmächtigten in eigenem Namen erhobene Beschwerde (hier: gegen die Kostenentscheidung des FG, durch die ihm die Kosten als vollmachtlosem Vertreter auferlegt wurden) ist infolge der fehlenden Postulationsfähigkeit des Beschwerdeführers unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 23.3.1979 VI R 5/79).
- BFH, 14.06.1991 - VIII R 30/91 79, BFHE 127, 5, [BFH 23.03.1979 - VI R 5/79] BStBl II 1979, 296 [BFH 23.03.1979 - VI R 5/79]; BFH-Beschluß vom 5. Januar 1989 V R 18.
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