Rechtsprechung
| BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG VZ 2011
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung - rechtsinformationen.bund.de
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 5 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2011
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung - IWW
- Wolters Kluwer
Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG - datenbank.nwb.de
Auswärtige Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Regelmäßige Arbeitsstätte - in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigun
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13
- BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1176
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13
Keine Auswärtstätigkeit wegen befristeten Arbeitsverhältnis
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 12. März 2014 3 K 786/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 5 Die nach dem im Übrigen erfolglosen Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1873 veröffentlichten Gründen ab.
das angefochtene Urteil des FG Thüringen vom 12. März 2014 3 K 786/13 und die Einspruchsentscheidung vom 26. August 2013 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vom 25. April 2012 dahingehend abzuändern, dass die im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit dem eigenen PKW getätigten Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers während der Probezeit von sechs Monaten und der Zeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf zwei Jahre nach Reisekostengrundsätzen mit 0, 30 EUR je gefahrenem Kilometer in Höhe von (208 Fahrten × 83 km × 2 × 0,30 EUR =) 10.358,40 EUR berücksichtigt und Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate in Höhe von (60 Tagen × 6 EUR =) 360 EUR angesetzt werden.
- BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Denn ein in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätiger Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts, also vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 18/12, BFHE 241, 374, BStBl II 2013, 838, und vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. November 2012 2 K 135/12, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 525; Geserich, Finanz-Rundschau 2012, 783, 785 f.;… a.A. Schmidt/Loschelder, EStG, 33. Aufl., § 9 Rz 116 betreffend Probearbeitsverhältnisse).Individuelle Zufälligkeiten und Besonderheiten in der tatsächlichen Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses --insbesondere dessen zeitliche Befristung-- bleiben hierbei unberücksichtigt (Senatsurteil in BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338, m.w.N.).
- BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08
Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten etwa durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gegebenenfalls sogar durch die entsprechende Wohnsitznahme hinwirken kann, beschreibt lediglich generalisierend und typisierend den Regelfall, nach der sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip erweist (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852, m.w.N.).
- BFH, 10.04.2014 - VI R 11/13
Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Denn ein Arbeitnehmer, der auswärts tätig ist, hat typischerweise nicht die Möglichkeit, seine Wegekosten gering zu halten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 10. April 2014 VI R 11/13, BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804, m.w.N.). - BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Rn. 12 b) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (z.B. Senatsurteile vom 26. Februar 2014 VI R 54/13, BFH/NV 2014, 1199, und VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, jeweils m.w.N.). - BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Rn. 15 3. Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (…BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes. - BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine …
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Rn. 15 3. Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes. - BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des …
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Rn. 15 3. Aus den Senatsentscheidungen vom 8. August 2013 VI R 72/12 (BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68) und VI R 27/12 (…BFH/NV 2014, 308) sowie vom 24. September 2013 VI R 51/12 (BFHE 243, 215, BStBl II 2014, 342) ergibt sich nichts anderes. - BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Rn. 12 b) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (z.B. Senatsurteile vom 26. Februar 2014 VI R 54/13, BFH/NV 2014, 1199, und VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, jeweils m.w.N.). - BFH, 15.05.2013 - VI R 18/12
Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig
Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14
Denn ein in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätiger Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts, also vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit entfernt tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist (Senatsurteile vom 15. Mai 2013 VI R 18/12, BFHE 241, 374, BStBl II 2013, 838, und vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338; Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. November 2012 2 K 135/12, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 525; Geserich, Finanz-Rundschau 2012, 783, 785 f.;… a.A. Schmidt/Loschelder, EStG, 33. Aufl., § 9 Rz 116 betreffend Probearbeitsverhältnisse). - BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13
Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle
- FG Niedersachsen, 07.11.2012 - 2 K 135/12
Steuerliche Einordnung während der sechsmonatigen Probezeit entstandener …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14
Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht
Das vom VI. Senat des BFH nach und nach (vgl. oben III.1.) über den Zwischenschritt der "eigentlichen Tätigkeit" zusätzlich aufgestellte Auslegungskriterium des "qualitativen Schwerpunkts" der Tätigkeit ist demgegenüber weder zwingend noch sachgerecht (Niedersächsisches FG…, Urteil vom 22.05.2014 10 K 109/13, EFG 2014, 1474, Juris Rn. 19: Polizei-Diensthundeführer; vgl. auch FG Nürnberg…, Urteil vom 18.03.2014 1 K 1714/13, EFG 2014, 1858, Juris Rn. 50, 51: ärztliche Praxisgemeinschaft, hierzu BFH VIII R 33/14 anhängig, sowie Thüringer FG, Urteil vom 12.03.2014 3 K 786/13, EFG 2014, 1873, Juris Rn. 34: befristeter Arbeitsvertrag, hierzu BFH VI R 54/14 anhängig). - FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 226/14
Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Ansatz der Fahrtkosten nach …
Im Streitfall fehlt es dagegen überhaupt an einer solchen Auswärtstätigkeit des Klägers (so auch Thüringer Finanzgericht 3 K 786/13, EFG 2014, 1873, Revision eingelegt, Az. des BFH VI R 54/14). - FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14
Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten …
Im Streitfall fehlt es dagegen überhaupt an einer solchen Auswärtstätigkeit des Klägers (so auch Thüringer Finanzgericht 3 K 786/13, EFG 2014, 1873, Revision eingelegt, Az. des BFH VI R 54/14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".