Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3895
BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91 (https://dejure.org/1994,3895)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1994 - VI R 54/91 (https://dejure.org/1994,3895)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - VI R 54/91 (https://dejure.org/1994,3895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung bei fehelndem hauswirtschaftlichen Leben durch eine Zurechnungsperson während der berufsbedingten Abwesenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91
    Der Senat hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) entschieden, daß eine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG auch dann vorliegen kann, wenn während der berufsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers in der Wohnung, die seinen Lebensmittelpunkt bildet, kein hauswirtschaftliches Leben durch eine sog. Zurechnungsperson herrscht.
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für …

    Auszug aus BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91
    Sollte sich ergeben, daß die Klägerin an ihrem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand unterhalten hat, so steht ihr ein Wahlrecht zu, ob sie die Fahrtkosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG für sämtliche Fahrten oder aber die notwendigen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990).
  • BFH, 02.10.1992 - VI R 11/91

    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91
    Wie der Senat mit Urteil vom 2. Oktober 1992 VI R 11/91 (BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, kommt ein Abzug der Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort neben den Fahrtkosten für sämtliche Fahrten nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht, weil dieser Vorschrift die Regelungen in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG und das damit verbundene Wahlrecht jeweils als gesetzliche Spezialvorschrift im Range vorgehen.
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung …

    Dies gilt --entgegen der Ansicht der Vorinstanz-- insbesondere in Bezug auf das damit in Zusammenhang stehende Wahlrecht des Steuerpflichtigen, entweder die Aufwendungen für die (täglichen) Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder die Kosten für die Zweitwohnung nebst einer wöchentlichen Familienheimfahrt als Werbungskosten geltend zu machen (s. dazu Senatsurteile in BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990, und vom 07.10.1994 - VI R 54/91, BFH/NV 1995, 386).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 59/97

    Reisekosten bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt; unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Oktober 1992 VI R 11/91 (BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113 [BFH 02.10.1992 - VI R 11/91]) und vom 7. Oktober 1994 VI R 54/91 (BFH/NV 1995, 386) seien die Kosten, die für gelegentliche betrieblich bedingte Übernachtungen entstünden, als Betriebsausgaben abzuziehen.

    Die vom FG zitierten Urteile in BFHE 169, 190, [BFH 02.10.1992 - VI R 11/91] BStBl II 1993, 113 [BFH 02.10.1992 - VI R 11/91] und in BFH/NV 1995, 386 gehen davon aus, daß die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG getroffenen Regelungen Spezialvorschriften seien, die § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG verdrängten.

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 58/95

    Sind Eheleute vor und nach ihrer Heirat in derselben Stadt berufstätig, ist die …

    Wie der Senat in vergleichbaren Fällen (Urteile vom 2. Oktober 1992 VI R 11/91, BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113; vom 7. Oktober 1994 VI R 54/91, BFH/NV 1995, 386) entschieden hat, können neben den Fahrtkosten für sämtliche Fahrten nicht die Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden, weil dieser Vorschrift die Regelungen in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG als jeweils gesetzliche Spezialvorschrift im Range vorgehen.
  • BFH, 27.07.2000 - X R 91/97

    Wohneigentumsförderung und doppelte Haushaltsführung

    Nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, entweder die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelten Haushaltsführung (nur eine Familienheimfahrt pro Woche, Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) als Werbungskosten geltend zu machen (Urteile vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990; vom 2. Oktober 1992 VI R 11/91, BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113; vom 7. Oktober 1994 VI R 54/91, BFH/NV 1995, 386).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2009 - 2 K 166/06

    Annahme einer doppelten Haushaltsführung bei Bereitstellung einer …

    Wie der BFH mehrfach (Urteile vom 2. Oktober 1992, VI R 11/91, BFHE 169, 190, BStBl II 1993, 113; vom 7. Oktober 1994, VI R 54/91, BFH/NV 1995, 386) entschieden hat, können neben den Fahrtkosten für sämtliche Fahrten nicht die Aufwendungen für eine ständig zur Verfügung stehende Wohnung am Beschäftigungsort - wie im Streitfall die Gemeinschaftsunterkunft - nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden, weil dieser Vorschrift die Regelungen in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG als jeweils gesetzliche Spezialvorschrift im Range vorgehen (vgl. BFH, Urteil vom 13.3.1996, VI R 58/95, DStZ 1996, 438, BStBl II 1996, 315).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht