Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2004 - VI R 56/03 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98
- BFH, 07.07.2004 - VI R 56/03
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 17 K 2050/04
Häusliches Arbeitszimmer; Anderer Arbeitsplatz für berufliche Tätigkeit; …
Rn. 43 Soweit das FG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2003 (10 K 6803/98, EFG 2003, 1686; Revision durch Beschluss vom 07.07.2004, VI R 56/03 als unbegründet zurückgewiesen - nicht dokumentiert) angenommen hat, für die Frage, ob ein "anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", sei darauf abzustellen, ob ein Aufsuchen des anderen Arbeitsplatzes üblicherweise erwartet werden könne, folgt dem der entscheidende Senat nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.08.2003, VI R 41/98, BStBl II 2004, 80, in dem der BFH darauf abstellt, dass der Kläger seinen Bereitschaftsdienst nicht an seinem regulären Arbeitsplatz verrichten konnte, weil das Gebäude des Arbeitgebers zu den betreffenden Zeit verschlossen war).
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