Rechtsprechung
| BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Teilnahme von Geographen an Auslandsgruppenreisen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als …
Auszug aus BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86
Es weiche von dem BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) und dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ab.Das FG verkenne insbesondere, daß der im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 geforderte enge und konkrete Bezug zur beruflichen Tätigkeit im Streitfall nicht gegeben sei.
Die Rechtsgrundsätze, die bei der Teilnahme von Geographen an Auslandsgruppenreisen zu beachten sind, hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 dargelegt.
Auch insoweit verweist der Senat auf seine Anforderungen, die er im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69 aufgestellt hat.
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 26.04.1989 - VI R 62/86
Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) müsse der Teilnehmerkreis bei einer als beruflich veranlaßt anzuerkennenden Gruppenreise im wesentlichen homogen sein.Es weiche von dem BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) und dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ab.
Nach den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 fehlt es an einem offensichtlichen und unmittelbaren betrieblichen (beruflichen) Anlaß, wenn der Grund zu einer solchen Auslandsgruppenreise in dem Interesse an allgemeiner Information oder allgemeiner beruflicher Fortbildung besteht.
- BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88
1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu …
An den Grundsätzen der letztgenannten Entscheidung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28 betreffend Teilnahme einer Geographie-Lehrerin an einer von einem Geographen-Verband veranstalteten Studienreise nach Süd-China, sowie BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558 betreffend eine von der Landesstelle für Erziehung und Unterricht veranstalteten Informations- und Studienreise von Lehrern, die an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde oder Religion unterrichten). - FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04
Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung; …
Einkommensteuererstattungen, die bei einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten werden, können erst dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn entsprechende Rückzahlungen vom Finanzamt an den Arbeitgeber geleistet worden sind (BFH vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BStBl. II 1979, 771; BFH vom 22.06.1990 - VI R 62/86, BFH/NV 1991, 156). - FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 1349/02
Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für …
Der große Senat des Bundesfinanzhofs hat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl. II 1979, 213 deutlich gemacht, dass zwar eine fachliche Organisation für die betriebliche Veranlassung einer Reise sprechen kann; dass aber andererseits nicht bei jeder von einer fachlich zuständigen Stelle veranstalten Reise davon ausgegangen werden kann, dass die Verfolgung privater Interessen dabei nahezu ausgeschlossen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28).Das gleiche gilt hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung des Dienstherrn (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BStBl. II 1982, 69) und hinsichtlich der Gewährung einer Dienstbefreiung (vgl. BFH/NV 1990, 28).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07
Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin
Zur Annahme einer speziellen beruflichen Veranlassung für die Teilnahme der Klägerin an dieser Reise reicht dies jedoch ebenso wenig aus, wie die Möglichkeit, die auf der Reise gewonnenen Eindrücke im Rahmen einer anschaulichen Gestaltung ihres Schulunterrichts in diesen Fächern einbringen zu können (vgl. zur Auslandsstudienreise einer Gymnasiallehrerin für Geografie nach Süd-China schon BFH-Urteil vom 26. April 1989, BFH/NV 1990, 28). - BFH, 24.04.1992 - VI R 9/89
Private Veranlassung einer Auslandsgruppenreise - Hinausgehen des Interesses an …
Das FG verkennt, daß trotz der genannten Besonderheiten das Interesse der Klägerin nicht über den Bereich der allgemein beruflichen Bildung hinausging, der - wie bereits dargelegt - eine fast ausschließlich berufliche Veranlassung nicht begründen kann (zum Bereich der Geographie vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69; vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575). - FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4593/04 Einkommensteuererstattungen, die bei einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten werden, können erst dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn entsprechende Rückzahlungen vom Finanzamt an den Arbeitgeber geleistet worden sind (BFH vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BStBl. II 1979, 771; BFH vom 22.06.1990 - VI R 62/86, BFH/NV 1991, 156).
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