Rechtsprechung
| BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Mit der Revision trägt das FA vor, das angefochtene Urteil weiche von den in den BFH-Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) und vom 16. April 1980 VI R 7/77 (BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512) aufgestellten Grundsätzen ab.Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der Regel nicht der Fall, wenn der Familienwohnsitz unter Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).
- BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung - …
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Mit der Revision trägt das FA vor, das angefochtene Urteil weiche von den in den BFH-Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) und vom 16. April 1980 VI R 7/77 (BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512) aufgestellten Grundsätzen ab.Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der Regel nicht der Fall, wenn der Familienwohnsitz unter Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).
- BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Voraussetzung hierfür ist, daß der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er beschäftigt ist, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Beschäftigungsort wohnt, sowie, daß die durch den doppelten Haushalt verursachten Mehraufwendungen beruflich veranlaßt sind (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
- BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79
Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der Regel nicht der Fall, wenn der Familienwohnsitz unter Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323). - BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80
Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der Regel nicht der Fall, wenn der Familienwohnsitz unter Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323). - BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69
Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende …
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Ist die Gesamtwürdigung verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt, so ist sie für das Revisionsgericht bindend, auch wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522). - BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70
Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Der beibehaltene jugoslawische Haushalt habe in dieser Zeit geruht, weil in ihm kein hauswirtschaftliches Leben geherrscht habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148). - BFH, 16.12.1983 - VI R 93/81
Werbungskosten - Ausländer - Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82
Aus den geschilderten Gründen muß der Kläger sich auch nicht entgegenhalten lassen, er dürfe sich auf einen etwaigen Vorbehalt, einen dauerhaften Aufenthalt seiner Ehefrau nicht gewollt zu haben, nicht berufen, da seine Ehefrau zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis vor einer staatlichen Stelle erklärt habe, ihr Antrag werde zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt (vgl. zu unzutreffenden Angaben im Rahmen eines Asylantrags BFH-Urteil vom 16. Dezember 1983 VI R 93/81, BFHE 140, 87, BStBl II 1984, 271).
- BFH, 19.11.1989 - VI R 27/86
Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung, wenn sich die im …
Wie der Senat im Urteil vom 10. Mai 1985 VI R 63/82 (BFH/NV 1985, 70) betont hat, kann die Frage, ob der ausländische Familienhaushalt mit der Einreise des Ehegatten ins Inland verlegt wird oder ob es sich nur um einen besuchsweisen Aufenthalt des Ehegatten im Inland handelt, letztlich nur aufgrund einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.Das FG ließ sich dabei von den gleichen Erwägungen leiten wie der Senat im vorgenannten Urteil in BFH/NV 1985, 70.
- FG München, 10.07.2004 - 5 K 4477/02
Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber; Einkommensteuer 2001
Zwar begründet auch ein mehrmonatiger Aufenthalt des Ehegatten nicht zwangsläufig einen Familienwohnsitz am Beschäftigungsort, doch kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an (BFH-Urteile vom 15.05.1985 VI R 63/82, BFH/NV 1985, 70, und vom 19.11.1989 VI R 27/86, BStBl II 1990, 308 , BFHE 159, 142, BStBl II 1990, 308 ). - BFH, 20.03.1992 - VI R 90/89
Beendigung und Neubeginn einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung - …
Das FG hat verfahrensfehlerfrei u. a. auch darauf abgestellt, ihm sei aus zahlreichen anderen Verfahren bekannt, daß die Aufenthaltserlaubnis bei längeren besuchsweisen Aufenthalten von Ausländern nur deshalb beantragt werde, um einen weiteren Aufenthalt über die erlaubnisfreie Zeit von drei Monaten hinaus zu erreichen (s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1985 VI R 63/82, BFH/NV 1985, 70).
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