Rechtsprechung
| BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1977 § 9 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Doppelte Haushaltsführung - Unterkunft am neuen Beschäftigungsort - Übergangszeit - Werbungskosten - Umzugsbereitschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1977) § 9 Abs. 1 Satz 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei einem ledigen Arbeitnehmer werden bei Versetzung und fehlender Umzugsbereitschaft die Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort auch für eine Übergangszeit nicht als Werbungskosten anerkannt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 139, 32
- BStBl II 1983, 629
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74
Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger …
Auszug aus BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80
Der Senat hat ledige Arbeitnehmer aber unter bestimmten Voraussetzungen verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, gleichgestellt und demgemäß Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort für einen gewissen Zeitraum nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zum Abzug zugelassen (Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74, BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).Im Falle der Versetzung eines ledigen Arbeitnehmers endet daher die zuzubilligende Übergangszeit zum Finden einer angemessenen Wohnung am Beschäftigungsort spätestens mit der Durchführung des Umzugs in eine derartige Wohnung (BFH-Urteile vom 17. Februar 1961 VI 32/60 U, BFHE 72, 461, BStBl III 1961, 169; vom 19. November 1971 VI R 132/69, BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155, und in BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).
- BFH, 10.02.1983 - VI R 51/79
Auswärtige Beschäftigung - Beschäftigungsdauer - Mehraufwand - Beibehaltung der …
Auszug aus BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80
Ledige Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - keinen doppelten Haushalt führen, weil sie nicht mit von ihnen finanziell abhängigen Angehörigen zusammenleben, können Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Werbungskosten geltend machen (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1983 VI R 51/79, BFHE 138, 212).Es kommt deshalb ein Abzug der durch die auswärtige Tätigkeit entstandenen Aufwendungen bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren als Werbungskosten in Betracht (vgl. die BFH-Urteile vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269 und in BFHE 138, 212).
- BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81
Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine …
Auszug aus BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80
Es kommt deshalb ein Abzug der durch die auswärtige Tätigkeit entstandenen Aufwendungen bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren als Werbungskosten in Betracht (vgl. die BFH-Urteile vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269 und in BFHE 138, 212). - BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69
Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines …
Auszug aus BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80
Im Falle der Versetzung eines ledigen Arbeitnehmers endet daher die zuzubilligende Übergangszeit zum Finden einer angemessenen Wohnung am Beschäftigungsort spätestens mit der Durchführung des Umzugs in eine derartige Wohnung (BFH-Urteile vom 17. Februar 1961 VI 32/60 U, BFHE 72, 461, BStBl III 1961, 169; vom 19. November 1971 VI R 132/69, BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155, und in BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795). - BFH, 17.02.1961 - VI 32/60 U
Vorliegen eines doppelten Haushalts bei beruflicher Versetzung
Auszug aus BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80
Im Falle der Versetzung eines ledigen Arbeitnehmers endet daher die zuzubilligende Übergangszeit zum Finden einer angemessenen Wohnung am Beschäftigungsort spätestens mit der Durchführung des Umzugs in eine derartige Wohnung (BFH-Urteile vom 17. Februar 1961 VI 32/60 U, BFHE 72, 461, BStBl III 1961, 169; vom 19. November 1971 VI R 132/69, BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155, und in BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).
- BFH, 13.12.1985 - VI R 143/81
Anerkennung von Aufwendungen als Kosten einer doppelten Haushaltsführung - …
Nach dem BFH-Urteil vom 11. März 1983 VI R 65/80 (BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629, Abschn. 1a der Entscheidungsgründe) kann von einer vorübergehenden auswärtigen Beschäftigung von verhältismäßig kurzer Dauer dann noch ausgegangen werden, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen von vornherein bis auf zwei Jahre begrenzt ist.Denn auf diesen Gesichtspunkt kann der Kläger sich im Hinblick auf das Urteil des Senats in BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629 deshalb nicht berufen, weil es ihm von vornherein an einer Bereitschaft zum Umzug nach H gefehlt hat.
- FG Saarland, 08.03.1999 - 1 K 49/98
Lohnsteuer; Aufwendungen für eine möblierte Wohnung als Kosten einer doppelten …
Die Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort können in diesem Fall als Werbungskosten geltend gemacht werden ( BFH, Urteil vom 11. März 1983 VI R 65/80 BStBl. II 1983, 629, 630; Urteil vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90 , BStBl. II 1992, 237, 238).Mit dem Bezug einer objektiv angemessenen Wohnung endet die Übergangszeit jedoch zwingend ( BFH, Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74 , BStBl. II 1976, 795, 796; Urteil vom 11. März 1983 VI R 65/80 BStBl. II 1983, 629, 630).
- BFH, 25.10.1985 - VI R 18/84
Voraussetzung für eine Gleichstellung eines ledigen Arbeitnehmers mit einem …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein lediger Arbeitnehmer, der - wie im Streitfall - nach der Aufnahme einer auf Dauer abgestellten auswärtigen Beschäftigung die Voraussetzungen für die Annahme eines doppelten Haushalts hinsichtlich seiner mit eigenen Möbeln eingerichteten Wohnung am bisherigen Wohnort nicht erfüllt, für eine gewisse Übergangszeit verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, gleichgestellt (z. B. Urteile vom 23. Juli 1976 VI R 228/74, BFHE 119, 561, BStBl 1976, 795; vom 11. März 1983 VI R 65/80, BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629).Voraussetzung für eine Gleichstellung des ledigen Arbeitnehmers mit einem verheirateten Arbeitnehmer ist aber, daß er umzugsbereit ist (BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629).
- BFH, 06.10.1994 - VI R 38/92
Unterhaltung eines eigenen Hausstandes als Voraussetzung der doppelten …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. März 1983 VI R 65/80, BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629) setze der Werbungs kostenabzug wegen Unzumutbarkeit eines Umzugs voraus, daß die zeitliche Begrenzung der auswärtigen Beschäftigung von vornherein feststehe. - BFH, 25.02.1988 - VI R 201/84
Geltendmachung von Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort …
Nach dem Urteil des Senats vom 11. März 1983 VI R 65/80 (BFHE 139, 32, BStBl II 1983, 629) kann ein lediger Arbeitnehmer in Fällen dieser Art Aufwendungen für die Unterkunft am neuen Beschäftigungsort auch für eine Übergangszeit nicht als Werbungskosten absetzen, wenn er wegen fehlender Umzugsbereitschaft von vornherein auf die Suche nach einer angemessenen Wohnung verzichtet.
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