Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1986 - VI R 71/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattung einer einbehaltenen Lohnsteuer aus der Unterhaltsbeihilfe eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.04.1985 - VI R 131/81
Student - Anwärterbezüge - Steuerpflicht
Auszug aus BFH, 10.10.1986 - VI R 71/83
Denn hierzu gehören auch Anwärterbezüge, die jemand als Rechtspraktikant oder während der Studienabschnitte in der einstufigen Juristenausbildung erhalten hat, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. April 1985 VI R 131/81 (BFHE 143, 572, BStBl II 1985, 465) im einzelnen dargelegt hat. - BFH, 27.06.1986 - VI R 170/83
Anspruch auf die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen …
Auszug aus BFH, 10.10.1986 - VI R 71/83
Diese Erkenntnisse hat der Senat erst kürzlich in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 27. Juni 1986 VI R 170/83 wiederholt.
- BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91
CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht
Der beitragsrechtlichen entspricht auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung dieser Bezüge, die nach § 19 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (vgl BFHE 144, 237; BFH, Urteil vom 10. Oktober 1986 - VI R 71/83 - nicht veröffentlicht - BFH/NV 1987, 87 - 88).
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