Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1967 - VI R 8/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prämienberechtigung bei Abschluss eines Bausparvertrages formell auf den Namen eines Sohnes, sachlich jedoch für den Vater
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 569
- BStBl II 1968, 295
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.03.1965 - VI 260/64 U
Veretzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung einer Sache durch …
Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 8/66
Die Rückforderung sei aber auch zulässig, wenn andere Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämien gefehlt hätten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - VI 260/64 U vom 26. März 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 522 - BFH 82, 522 -, BStBl III 1965, 435, 436). - BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U
Notwendigkeit der freien Verfügung über Bausparverträge für Anspruch auf …
Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 8/66
Die Wohnungsbauprämien ständen in einem solchen Fall dem Vater bis zum Höchstbetrag zu, nicht dem Sohn (Urteile des FG Kassel I 180/61 vom 16. Februar 1961, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1961, 474, und des BFH VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BFH 74, 466, BStBl III 1962, 174). - BFH, 24.07.1964 - VI 149/63 U
Anspruch auf Wohnungsbauprämien und Rückforderung durch das Finanzamt
Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 8/66
Wird ein Bausparvertrag formell auf den Namen eines "Bausparers", in Wirklichkeit aber im Auftrag und für Rechnung eines anderen geschlossen, so hat der formelle "Bausparer" keinen Anspruch auf die Prämie, sondern allenfalls der Hintermann (Urteil des Senats VI 149/63 U vom 24. Juli 1964, BFH 80, 272, BStBl III 1964, 571).
- BFH, 22.08.1980 - VI R 102/77
Formloser Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid - Fingierter …
Ein Strohmann aber ist, da er (anders als ein Bote oder Vertreter) im eigenen Namen auftritt, sowohl nach zivilrechtlichen (…vgl. Palandt, a. a. O. , Abs. 2) wie auch nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (vgl. zum Wohnungsbau-Prämienrecht die BFH-Urteile vom 24. Juli 1964 VI 149/63 U, BFHE 80, 272, BStBl III 1964, 571, und vom 30. Oktober 1964 VI 188/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 143 HFR 1965, 143 -, und vom 24. November 1967 VI R 8/66, BFHE 90, 569, BStBl II 1968, 295) zur Zurückzahlung der ihm überwiesenen Beträge verpflichtet, die er im Interesse des Hintermannes an sich nimmt. - FG München, 23.05.2001 - 1 K 3007/99
Klage auf Fortsetzung des Klageverfahrens; Fortsetzung des Klageverfahrens 1 K …
Dies gilt auch für Urteile (vgl. Urteil des BFH vom 24.11.1967 VI R 8/66, BStBl II 1968, 295).
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