Rechtsprechung
| BFH, 19.01.1968 - VI R 83/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hochschullehrer - Ausschuß für ärztliche Prüfungen - Bestellung zum Mitglied - Ermäßigter Steuersatz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 308
- BStBl II 1968, 309
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.04.1958 - IV 230/57 U
Tätigkeit eines Hochschullehrers als Mitglied im Juristischen Prüfungsamt als …
Auszug aus BFH, 19.01.1968 - VI R 83/66
Da also die ärztlichen Prüfungsausschüsse keine hochschuleigenen Einrichtungen, sondern staatliche Prüfungsgremien sind, deren Mitgliedschaft die Prüfer auf Grund einer besonderen Bestellung durch das Kultusministerium erwerben, ist die Rechtslage die gleiche wie in der Entscheidung des BFH IV 230/57 U vom 2. April 1958 (BFH 67, 52, BStBl III 1958, 293), die einen ordentlichen Professor der Rechtswissenschaft betraf, der gleichzeitig Mitglied der juristischen Prüfungsämter war.
- BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85
Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten …
Der BFH hat in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Hochschullehrer die Eigenschaft als Prüfer erst durch eine Bestellung des zuständigen Landesministers und durch Einweisung in das Amt erlangt habe, so daß die Prüfungen nicht eine Veranstaltung der Universität seien und die Prüfungseinnahmen nicht aus dem Dienstverhältnis als Hochschullehrer stammten (Urteil vom 19. Januar 1968 VI R 83/66, BFHE 91, 308, BStBl II 1968, 309).Diese Beurteilung der Prüfungstätigkeit liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde, die darin eine selbständige Tätigkeit des Hochschullehrers - und der übrigen, nicht im Hochschulbereich tätigen und ihm entstammenden Prüfer - gesehen hat (BFH-Urteile vom 14. März 1958 VI 36/55 U, BFHE 66, 662, BStBl III 1958, 255; in BFHE 67, 52, BStBl III 1958, 293; in BFHE 91, 308, BStBl II 1968, 309).
- BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70
Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker
Ob es sich um Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt, ist nach dem Rechtsverhältnis zu beurteilen, aufgrund dessen die künstlerische Tätigkeit geleistet wird (BFH-Urteil VI R 83/66 vom 19. Januar 1968, BFH 91, 308, BStBl II 1968, 309). - BFH, 07.02.1980 - IV R 37/76
Vergütung, die ein Richter für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für …
Ob es sich um Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt, ist grundsätzlich nach dem Rechtsverhältnis zu beurteilen, aufgrund dessen die wissenschaftliche Tätigkeit geleistet wird (BFH-Urteile vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37; vom 19. Januar 1968 VI R 83/66, BFHE 91, 308, BStBl II 1968, 309; vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212; BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460). - BFH, 08.02.1972 - VI R 7/69
Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit
Für die Beurteilung ist das Rechtsverhältnis maßgebend, das dem Bezug der Nebeneinkünfte zugrunde liegt (BFH-Urteil VI R 83/66 vom 19. Januar 1968, BFH 91, 308, BStBl II 1968, 309). - BFH, 11.11.1971 - IV R 241/70
Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit
Die Einkunftsart von Nebeneinkünften ist grundsätzlich aus dem Rechtsverhältnis zu beurteilen, aufgrund dessen die Einkünfte bezogen werden (vgl. BFH-Urteil VI R 83/66 vom 19. Januar 1968, BFH 91, 308, BStBl II 1968, 309).
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