Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beantragte Sparprämie - Ausübung des Wahlrechts - Nachträgliche Unwirksamkeit - Sparvertrag - Ablauf der Festlegungsfrist - Auflösung - Auszahlung des Sparguthabens - Kenntnis von Prämiengewährung
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 130
- DB 1976, 322
- BStBl II 1976, 16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor …
Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73
Mit der Revision trägt das FA unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 320/70 (BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90) insbesondere vor, die Eheleute hätten mit dem Antrag auf Gewährung der Sparprämie ihr Wahlrecht unwiderruflich ausgeübt.Der Kläger geht mit dem Urteil des Senats VI R 320/70 ebenfalls davon aus, daß Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts die Stellung eines wirksamen Antrages ist.
Die Abweichung im Sachverhalt gegenüber dem Fall des Urteils VI R 320/70 könne daher nicht zu einem abweichenden rechtlichen Ergebnis führen.
Das FG befindet sich ferner in Ubereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wenn es davon ausgeht, daß ein zunächst wirksam gestellter Antrag unwirksam wird, wenn vor der Gewährung der Prämie durch das FA eine gesetzliche Voraussetzung für die Bewilligung der Prämie wegfällt oder ein Tatbestand verwirklicht wird, der das FA zur Rückforderung einer bereits gewährten Prämie berechtigen würde (Urteil VI R 320/70).
- BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72
Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei …
Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73
Das ergibt sich aus den zur Auslegung des § 8 Abs. 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes i. d. F. vom 25. August 1960 (WoPG 1960) entwickelten Rechtsgrundsätzen (BFH-Urteil vom 18. August 1972 VI R 154/68, BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99), die auch bei der Anwendung des § 10 Abs. 4 EStG 1967 zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585). - BFH, 18.08.1972 - VI R 154/68
Maßgebender Zeitpunkt für Ausübung des Wahlrechts zwischen Wohnungsbauprämie und …
Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73
Das ergibt sich aus den zur Auslegung des § 8 Abs. 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes i. d. F. vom 25. August 1960 (WoPG 1960) entwickelten Rechtsgrundsätzen (BFH-Urteil vom 18. August 1972 VI R 154/68, BFHE 107, 332, BStBl II 1973, 99), die auch bei der Anwendung des § 10 Abs. 4 EStG 1967 zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585). - BFH, 29.11.1973 - VI R 118/72
Bausparbeitrag - Sonderausgaben - Geltendmachung - Früherer Antrag - Eintragung …
Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73
An diesen Grundsätzen hat der Senat auch im Urteil vom 29. November 1973 VI R 118/72 (BFHE 111, 201, BStBl II 1974, 216) festgehalten und ausgeführt, daß ein wirksamer Antrag, mit dem eine Ausübung des Wahlrechts verbunden wäre, dann nicht vorliege, wenn der Antrag sich nicht ausgewirkt und zu keiner Vergünstigung geführt hat. - BFH, 10.11.1967 - VI R 251/66
Wahlrecht der Ehegatten - Bausparbeiträge - Sonderausgaben - Wohnungsbauprämie - …
Auszug aus BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73
Denn der Kläger und seine Ehefrau hätten nicht nur, wie es in dem Urteil des BFH vom 10. November 1967 VI R 251/66 (BFHE 91, 31, BStBl II 1968, 199) als die Wirksamkeit einer ausgeübten Wahl nicht berührend angesehen worden sei, die gewährte Prämie zurückgezahlt, sondern sie hätten darüber hinaus im Einvernehmen mit der Bank den Ratensparvertrag in vollem Umfange rückgängig gemacht.
- BFH, 09.07.1976 - VI R 221/72
Verstoß gegen Treu und Glauben - Finanzamt - Antrag auf Gewährung einer …
Dieser war nämlich mit dem Eingang beim FA rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs beim Kreditinstitut (ausweislich der Akten 19. März 1968) bereits wirksam geworden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 83/73, BFHE 117, 130, BStBl II 1976, 16).Allerdings hat der Senat auch entschieden, daß ein zunächst wirksam gestellter Antrag unwirksam wird, wenn vor der Gewährung der Prämie durch das FA eine gesetzliche Voraussetzung für die Bewilligung der Prämie wegfällt oder ein Tatbestand verwirklicht wird, der das FA zur Rückforderung einer bereits gewährten Prämie berechtigen würde (BFH-Urteile vom 18. August 1972 VI R 320/70, BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90, und VI R 83/73).
- BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
Geltung des Kumulierungsverbotes bei der Berücksichtigung von Bausparbeiträgen …
Der Antrag wird mit dem Eingang beim FA rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs bei der Bausparkasse wirksam (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 83/73, BFHE 117, 130, BStBl II 1976, 16).
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