Rechtsprechung
| BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen von Dienstreisen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78
Fortbildungsveranstaltung - Gehaltsfortzahlung - Dienstreise - Arbeitstägliche …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Danach werde die Lehrstätte erst bei erheblich längeren Lehrgängen zur regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteile vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157 über sieben Monate, und vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521, acht Monate Lehrgangsdauer). - BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84
1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Danach muß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden sein bzw. es darf der neue Einsatzort nicht seinerseits zur alleinigen oder weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte geworden sein (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296). - BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82
1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen in einer Entfernung von mindestens 15 km von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte vorübergehend tätig wird (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369).
- BFH, 04.05.1990 - VI R 93/86
Bei Steueranwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts absolvierte …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Diese Umstände rechtfertigen unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Annahme, daß das Ausbildungsfinanzamt über die gesamte Ausbildungszeit als dauerhafter Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit - hier der Ausbildung - des Klägers anzusehen war (vgl. auch das Urteil des Senats vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859). - BFH, 14.07.1978 - VI R 179/76
Nach dreimonatiger Tätigkeit an derselben Arbeitsstätte werden auch bei …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Daraus folgt, daß bei einer vorübergehenden Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsfinanzamts für die ersten drei Monate (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 179/76, BFHE 125, 555, BStBl II 1978, 660) auch dann Dienstreisegrundsätze anzuwenden sind, wenn die auswärtige Tätigkeit insgesamt länger als drei Monate dauern sollte. - BFH, 08.07.1983 - VI R 156/79
Ausbildungsplan - Beamtenausbildung - Auswärtige Dienststelle
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Wie dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 1983 VI R 156/79 (BFHE 139, 67, BStBl II 1983, 679) zu entnehmen sei, könne nicht jede Ausbildungsstätte mit der regelmäßigen Arbeitsstätte des Auszubildenden gleichgesetzt werden.
- FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01
Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen; …
Mehrfach hat der Bundesfinanzhof auch entschieden, dass eine Fortbildungsstätte zur neuen Arbeitsstätte werden kann, wenn ein von seiner sonstigen Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer eine längere Zeit dauernde Fortbildungsveranstaltung besucht (BFH, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 85/86 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1990, 771; BFH, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 93/86 -, BStBl II 1990, 859 ; BFH, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 156/86 -, BStBl II 1990, 861 ; BFH, Urteil vom 23.03.1979 - VI R 14/78 -, BStBl II 1979, 521 ).
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