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| BFH, 09.10.1992 - VI R 88/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.10.1991 - VI R 83/89
Wird der Abgeltungsbereich einer Aufwandsentschädigung eng ausgelegt, so ist für …
Auszug aus BFH, 09.10.1992 - VI R 88/91
siehe: vergleichbaren Sachverhalt wie das Urteil vom 24. Oktober 1991 VI R 83/89, BFHE 165, 542, BStBl II 1992, 140 [BFH 24.10.1991 - VI R 83/89].
- BFH, 17.10.2012 - VIII R 57/09
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für Aufwandsentschädigungen …
Rn. 35 Insbesondere ergibt sich eine Abweichung nicht aus den vom BMF in Bezug genommenen BFH-Urteilen vom 24. August 1973 VI R 100/71 (BFHE 110, 272, BStBl II 1973, 819) und vom 9. Oktober 1992 VI R 88/91 (BFH/NV 1993, 165).Die BFH-Entscheidung in BFH/NV 1993, 165 betraf ebenso wie das dazu ergangene Parallelurteil vom 24. Oktober 1991 VI R 83/89 (BFHE 165, 542, BStBl II 1992, 140) die revisionsrechtlich nicht überprüfbare Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift durch die Vorinstanz, nach der streitige (Einrichtungs-) Aufwendungen nicht von dem Begriff der Aufwandsentschädigung in dieser Vorschrift erfasst wurden.
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