Rechtsprechung
| BFH, 23.08.1999 - VI S 17-22/99, VI S 17/99, VI S 18/99, VI S 19/99, VI S 20/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Rechtsmittelverfahren - Nichtzulassungsbeschwerden - Vertretungszwang
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche Beschwwerde - Vertretugszwang - Verfahrenskosten
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche Beschwwerde - Vertretugszwang - Verfahrenskosten
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche Beschwwerde - Vertretugszwang - Verfahrenskosten
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche Beschwwerde - Vertretugszwang - Verfahrenskosten
- Wolters Kluwer
Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche Beschwwerde - Vertretugszwang - Verfahrenskosten
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.11.1977 - III S 6/77
Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - VI S 17/99
Der BFH ist zwar das zuständige Prozeßgericht nach § 78b ZPO, da bei ihm die Verfahren anhängig sind, für die der Vertretungszwang besteht (BFH-Beschluß vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 27. November 1989 IX S 15/89, BFH/NV 1990, 503). - BFH, 27.11.1989 - IX S 15/89
Antrag auf Beiordnung eines vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertretungsberechtigten …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - VI S 17/99
Der BFH ist zwar das zuständige Prozeßgericht nach § 78b ZPO, da bei ihm die Verfahren anhängig sind, für die der Vertretungszwang besteht (BFH-Beschluß vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57; vgl. auch BFH-Beschluß vom 27. November 1989 IX S 15/89, BFH/NV 1990, 503).
- FG München, 17.01.2002 - 7 K 1790/00
Vom Arbeitgeber Gewährte Vorteile als Arbeitslohn; Nachforderung von Lohnsteuer
Nachdem die Klägerin dem nicht nachgekommen ist, besteht auch für das Gericht keine Pflicht zur weiteren Sachaufklärung mit der Folge, dass von dem für sie ungünstigen Sachverhalt, wie ihn das FA unterstellt hat, ausgegangen werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VI S 19/99, BFH/NV 2000, 551 sowie BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
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