Rechtsprechung
| BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 78b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Beiordnung eines Notanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.01.1984 - GrS 5/82
Beschwerde eines Zeugen - Verhängung von Ordnungsmitteln - Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03
Ihm steht nicht entgegen, dass die Antragsteller nicht von einer zur Vertretung vor dem BFH befugten Person vertreten werden, da den Antragstellern erst ein Prozessvertreter verschafft werden soll (Beschluss des BFH vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439, unter III. 3. a der Entscheidungsgründe). - BFH, 18.11.1977 - III S 6/77
Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …
Auszug aus BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03
Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn glaubhaft vorgetragen worden wäre, die Antragsteller hätten sich bei der Steuerberaterkammer ihres Wohnsitzes und einigen namentlich benannten Vertretungsberechtigten ohne Erfolg um die Übernahme der Prozessvertretung bemüht (BFH, Beschluss vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57). - BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03
Denn ein Notanwalt i.S. von § 78b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Anzahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (z.B. BFH, Beschluss vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62).
- BFH, 24.06.2009 - IX S 11/09
Kein Vertretungszwang im unselbständigen Zwischenverfahren zur Beiordnung eines …
Denn zum einen ist nicht dargetan, dass der Antragsteller sich um die Mandatsübernahme durch eine postulationsfähige Person oder Gesellschaft bemüht hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2003 VI S 2/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 26. Juli 2004 X B 86/04, [...]). - BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Vertretungszwang für Gegenvorstellung
Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2003 VI S 2/03 abgelehnt, da die Antragsteller nicht dargelegt hatten, zumindest eine gewisse Anzahl von zur Vertretung vor dem BFH befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht zu haben.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.