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| BGH, 30.05.1956 - VI ZB 12/56 |
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- BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54
Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - VI ZB 12/56
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, kann auch eine fernmündliche Mitteilung den Anforderungen dieser Vorschrift genügen (BGHZ 14, 148).Daß die Gerichtsakten hierüber keinen Vermerk enthalten, steht dem Wirksamwerden der Verfügung nicht entgegen (BGHZ 14, 148).
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - VI ZB 12/56
Damit steht fest, daß die Verfügung über die Fristverlängerung schon am 23. Januar 1956 wirksam geworden ist und von dem ursprünglichen Schlußtermin entbunden hat (BGHZ 4, 390 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] [399]), denn § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfordert nur, daß die Verfügung formlos mitgeteilt wird.
- BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99
Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)
Hierfür genügte, da keine bestimmte Form einzuhalten war, auch die fernmündliche Unterrichtung (vgl. BGHZ 14, 148, 152 m. Anm. Johannsen LM § 519 ZPO Nr. 19; BGH Beschluß vom 30. Mai 1956 - VI ZB 12/56 = LM § 329 Nr. 2; BGHZ 93, 300, 305;… MünchKomm/Musielak aaO § 329 Rdn. 8 m. Fn. 29;… Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 329 Rdn. 15;… Stein/Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 329 Rdn. 27;… Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 329 Rdn. 7), über die der Senatsvorsitzende im vorliegenden Fall einen ausführlichen schriftlichen Aktenvermerk niedergelegt hat (…vgl. hierzu MünchKomm/Musielak aaO). - BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64
Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger …
Dazu konnte auch eine fernmündliche Mitteilung des Geschäftsstellenbeamten an das Büro des Prozeßbevollmächtigten genügen (BGHZ 14, 148; Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956 - VI ZB 12/56 - LM Nr. 2 zu § 329 ZPO).
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