Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1982 - VI ZB 16/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,6778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittelfrist - Abwesenheit
Papierfundstellen
- VersR 1983, 272
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 21.12.1982 - VI ZB 16/82
Der Prozeßbevollmächtigte einer Partei muß alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (vgl. BGH, Urt. v. 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 - VersR 1982, 802).
- BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89
Freigabe einer Forderung durch Abtretung
Der Prozeßbevollmächtigte einer Partei muß alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 = VersR 1982, 802; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272). - BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Jeder Rechtsanwalt muß die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall treffen, daß er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 223/81 = VersR 1982, 802 m.N.; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272; vom 20. September 1984 - VII ZB 9/84 -). - BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84
Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden …
Der Freitod und der einem solchen regelmäßig vorausgehende psychische Ausnahmezustand (…vgl. Schönke/Schröder/Eser, StGB 21. Aufl.Vorbem. §§ 211 ff Rdn. 34;… Horn in SK StGB § 212 Rdn. 12) können nicht an den üblichen Kriterien gemessen werden, die für die Pflichten eines ordentlichen Rechtsanwalts zur Vorsorge für die ordnungsgemäße Bearbeitung von Fristsachen im Falle seiner Verhinderung gelten (s. dazu Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 - VersR 1983, 272; BGH, Beschluß vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81 - VersR 1981, 850, 851; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 - VersR 1982, 802 f). - BGH, 20.09.1984 - VII ZB 9/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer …
Jeder Rechtsanwalt muß die nach den jeweiligen Umständen gebotene Vorsorge für den Fall treffen, daß er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere an der Wahrung gesetzlicher Fristen gehindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 223/81 = VersR 1982, 802 m.N.; Beschluß vom 21. Dezember 1982 - VI ZB 16/82 = VersR 1983, 272).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.