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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1966 - VI ZB 19/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6060
BGH, 20.12.1966 - VI ZB 19/66 (https://dejure.org/1966,6060)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1966 - VI ZB 19/66 (https://dejure.org/1966,6060)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - VI ZB 19/66 (https://dejure.org/1966,6060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erforderliche Sorgfalt eines Anwalts bei der Beauftragung eines anderen Anwalts zur Rechtsmitteleinlegung - Anlass zur Rückfrage im Fall einer unterbliebenen üblichen Bestätigung des Auftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.05.1920 - II 42/20

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten der unteren Instanz zur Überprüfung …

    Auszug aus BGH, 20.12.1966 - VI ZB 19/66
    Da solche Aufträge in aller Regel umgehend bestätigt werden, besteht im allgemeinen Anlaß zur Rückfrage, wenn eine prompte Bestätigung unterbleibt (vgl. BGH LM ZPO § 233 Nr. 54; RGZ 99, 272; RG LZ 1925, 597).
  • BGH, 10.06.1969 - VI ZB 10/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …

    Es ist daher üblich und jedenfalls zu fordern, daß der Anwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, sich den Eingang des Schreibens und die Annahme des Auftrages von dem beauftragten Anwalt bestätigen läßt (RGZ 99, 272; BGH Beschluß vom 14. Februar 1955 - III ZB 18/54 - LM Nr. 54 zu § 233 ZPO; vom 10. Juni 1965 - VII ZB 1/65 - VersR 1965, 791; vom 20. Dezember 1966 - VI ZB 19/66 - VersR 1967, 233; Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - VersR 1967, 1567; BGHZ 50, 82).

    Da Aufträge zur Rechtsmitteleinlegung üblicherweise umgehend bestätigt werden, besteht, wie der erkennende Senat bereite in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1966 (a.a.O.) betont hat, in aller Regel Anlaß zur Rückfrage, wenn eine prompte Bestätigung unterbleibt.

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