Rechtsprechung
| BGH, 12.08.1997 - VI ZB 22/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unklare Weisung des Prozessbevollmächtigten über den Umgang mit der Berufungsschrift während seines Erholungsurlaubs - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Dem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnendes Büroversehen - ...
- BRAK-Mitteilungen
Wiedereinsetzung nach Anwaltsverschulden bei Beauftragung eines Dritten mit der Einreichung eines Rechtsmittelschriftsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Beauftragung eines Dritten mit der Einlegung eines Rechtsmittels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 3244
- MDR 1997, 1051
- VersR 1998, 77
- BB 1997, 2296
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97
Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 12.08.1997 - VI ZB 22/97
Es kann auf sich beruhen, ob dieser Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung, die Dr. A. erst nach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses vorgenommen hat, nicht schon - sollte sie überhaupt zu berücksichtigen sein (vgl. Senatsbeschluß vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97 - VersR 1997, 895, 896) - die erforderliche Überzeugungskraft fehlt.
- BGH, 12.01.2011 - IV ZB 14/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Prozessbevollmächtigte in den routinemäßigen Kanzleibetrieb eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - VI ZB 22/97, VersR 1998, 77 unter II;… vom 21. Dezember 1988 - III ZB 24/88, juris Rn. 10;… Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation").
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