Rechtsprechung
| BGH, 10.09.2012 - VI ZB 40/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b Abs. 1
Anforderungen an eine Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beiordnung eines Notanwalts
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.01.2012 - 111 O 141/09
- OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 U 39/12
- BGH, 10.09.2012 - VI ZB 40/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad
Auszug aus BGH, 10.09.2012 - VI ZB 40/12
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144 mwN).Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 26 Kanzleien mit insgesamt 37 beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt, genügt dies nicht, um die Bestellung eines Notanwalts zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, aaO).
- BGH, 20.06.2017 - VI ZA 7/17
Nachweis des Nichtfindens eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes trotz …
Angesichts der Tatsache, dass es mittlerweile 31 Kanzleien mit insgesamt 43 beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt, genügt dies nicht, um die Bestellung eines Notanwalts zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, DAR 2012, 144; vom 10. September 2012 - VI ZB 40/12, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864;… vom 18. Dezember 2014 - IX ZA 37/14, juris Rn. 2;… vom 24. November 2016 - III ZA 22/16, juris Rn. 3; jeweils mwN).
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