Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1974 - VI ZB 7/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,6165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überwachungspflicht - Prozessbevollmächtigter - Berufungsfrist - Berufungseinlegung - Sorgfaltspflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1182
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1963 - VIII ZR 127/63
Auszug aus BGH, 09.07.1974 - VI ZB 7/74
Er mußte die Ausführung seiner Anweisung selbst überwachen (BGH Beschluß v. 5. Juni 1963 - VIII ZR 127/63 - LM ZPO § 233 [Fc] Nr. 24).
- BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81
Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Dagegen ist die vom Berufungsgericht für seine Auffassung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH Beschluß vom 9. Juli 1974 - VI ZB 7/74 = VersR 1974, 1182) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. - BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
Rechtsanwalt - Sorgfalt - Bürogehilfin
Mit dem Sachverhalt, der zu dem vom Oberlandesgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1974 - VI ZB 7/74 = VersR 1974, 1182 geführt hat, ist der vorliegende Fall nicht zu vergleichen. - BGH, 23.06.1976 - VIII ZB 20/76
Berufungsbegründungssschrift - Unterschrift - Personal - Rechtsmittelbegründung - …
Allerdings ist der Anwalt in diesem Fall zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, was insbesondere für die Einlegung von Rechtsmitteln gilt (BGH Urteil vom 5. Juni 1963 - VIII ZR 127/63 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 24 und BGH Beschluß vom 9. Juli 1974 - VI ZB 7/74 = VersR 1974, 1182).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.