Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1961 - VI ZB 9/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückführung einer Fristversäumung auf einen unabwendbaren Zufall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.1975 - III ZB 5/75
Prozeßbevollmächtigter - Sorgfalt - Bürovorsteherin - Fristen
Er kann sich allerdings in solchen Fällen auf in unregelmäßigen Zeitabständen durchgeführte, geeignete Stichproben beschränken, wenn diese keinen Anlaß zu Bedenken gegen die Art und Weise der Arbeit des Personals gegeben haben (BGH Beschl. vom 7.7.1961 - VI ZB 9/61 = VersR 1961, 839; Beschluß vom 8.11.1967 - VIII ZB 38/67 = LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 24). - BGH, 10.07.1975 - VII ZB 8/75
Sorgfaltspflicht - Fristenkontrolle - Anwaltsgehilfin - Entlastungsbeweis
Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte Rechtsanwalt A. selbst oder einer seiner Sozien die Arbeiten der neuen Anwaltsgehilfin während der Einarbeitungszeit kontrollieren müssen (vgl. etwa RG JW 1926, 2431, 2432) oder den Wechsel bei der büromäßigen Bearbeitung der Fristsachen erst nach einer vorbereitenden Einarbeitung vornehmen dürfen (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1961 - VI ZB 9/61 = VersR 61, 839).
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