Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 42 Abs. 2 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei eigenen Ansprüchen des entscheidenden Richters gegen eine Partei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 ZPO
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Gleich gelagerte Ansprüche des Richters gegen eine Partei (hier: Ansprüche wegen eines Dieselfahrzeugs der Abgasnorm Euro 5); Vorhandensein eines Eigeninteresses des Richters am Ausgang des Rechtsstreits
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
- rechtsportal.de
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Gleich gelagerte Ansprüche des Richters gegen eine Partei (hier: Ansprüche wegen eines Dieselfahrzeugs der Abgasnorm Euro 5); Vorhandensein eines Eigeninteresses des Richters am Ausgang des Rechtsstreits
- datenbank.nwb.de
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen Sachverhalt, aus dem der Richter selbst Ansprüche herleitet oder herleiten könnte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.06.2019 - 6 O 152/18
- OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 44/19
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …
Auszug aus BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche geltend macht, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt bereits der "böse Schein", d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG, NJW 2012, 3228 Rn. 13 mwN). - BGH, 07.11.2018 - IX ZA 16/17
Besorgnis der Befangenheit: Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer …
Auszug aus BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN). - BGH, 24.11.2014 - BLw 2/14
Richterablehnung: Interessenkonflikt aufgrund der Stellung als …
Auszug aus BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (…BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9; vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
- OLG Dresden, 17.02.2021 - 1 W 943/20
Terminverlegung wegen COVID-19 beantragt: Ablehnung ist kein Befangenheitsgrund!
Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschl. v. 28.07.2020, Az.: VI ZB 93/19, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 15.09.2020, Az.: VI ZB 10/20, NJW-RR 2020, 1321, 1323 Tz. 21; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 15.06.2016, Az.: 4 W 22/16, NJW-RR 2017, 191 Tz. 16; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 02.07.2020, Az.: 3 W 41/20, NJW-RR 2020, 1325, 1326 Tz. 9, jeweils m.w.N.).
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