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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5802
BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56 (https://dejure.org/1957,5802)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1957 - VI ZR 10/56 (https://dejure.org/1957,5802)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 (https://dejure.org/1957,5802)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 151/50

    Streitwert bei Feststellungsklagen

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
    Bei der erhobenen positiven Feststellungsklage ist für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels regelmäßig vom zehnfachen Jahresbetrag auszugehen (BGHZ 1, 43; 2, 277).
  • BGH, 25.06.1951 - III ZR 146/50

    Eisenbahnhaftung bei Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
    Diesem Ergebnis steht die nur im Leitsatz mißverständlich gefaßte Entscheidung BGHZ 2, 355 in keiner Weise entgegen.
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 63/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
    Was der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55 - (LM Nr. 4 zu § 254 - D a - BGB) bereits für das Aufspringen auf eine fahrende Straßenbahn ausgesprochen hat, daß nämlich der Fahrgast den ihm hierdurch entstehenden Schaden mangels besonderer, der Bahn zur Last zu legender Umstände in aller Regel selbst tragen muß, - gilt im gleichen Maße für das Abspringen während der Fahrt.
  • BGH, 14.10.1953 - VI ZR 120/52
    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des erkennenden Senates vom 14. Oktober 1953 - VI ZR 120/52 - (LM Nr. 8 zu § 1 HaftpflichtG) nicht entgegen, die sich mit den besonderen Gefahren einer schon erreichten Doppelhaltestelle und eines hier stattfindenden plötzlichen Anziehens der Straßenbahn für die bereits im Aussteigen begriffenen Fahrgäste befaßt, also andere, als die vorliegend gegebenen Betriebsverhältnisse voraussetzt.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.10.1948 - II ZS 6/48
    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
    Protokolle aus anderen Prozessen dürfen zwar urkundenbeweislich auch beim Widerspruch einer Partei gewürdigt werden; beantragt eine Partei aber die Vernehmung eines bereits in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen über eine erhebliche Behauptung, so kann die Vernehmung nicht abgelehnt werden, weil über die Vernehmung in dem anderen Verfahren eine Niederschrift vorliege (RGZ 105, 221; OGHZ 1, 206; BGHZ 7, 121).
  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    In diesem Zusammenhang mag darauf hingewiesen werden, daß Schadensersatzansprüche der Verletzten in ähnlichen Fällen (Auf- und Abspringen bei fahrender Straßenbahn) vom erkennenden Senat wegen überwiegenden Verschuldens (§ 254 BGB) voll abgewiesen sind (Urteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55 = LM Nr. 4 zu § 254 (D a) BGB und vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 = VersR 1957, 372).
  • BGH, 04.06.1957 - VI ZR 144/56

    Rechtsmittel

    Auch der Hinweis der Revision auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 - kann ihr nicht zum Erfolg verhelfen.
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