Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- RG, 14.06.1927 - I 303/27
Können die Inhaber einer Fabrik, die ohne baupolizeiliche Genehmigung eine in …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58
Das leichtfertige Verhalten der beiden Arbeiter lag nach der Lebenserfahrung auch nicht so fern, daß seine Nichtvoraussicht dem Beklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden könnte (vgl. RGSt 61, 318; 56, 343 [348]). - RG, 05.01.1922 - 648/21
1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58
Das leichtfertige Verhalten der beiden Arbeiter lag nach der Lebenserfahrung auch nicht so fern, daß seine Nichtvoraussicht dem Beklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden könnte (vgl. RGSt 61, 318; 56, 343 [348]). - RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39
Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58
Dabei kommt es nicht darauf an, daß der Beklagte den Ablauf des Geschehens im einzelnen voraussehen konnte, so wie er nachher eintrat, sondern es genügt, daß er bei erforderlicher Aufmerksamkeit und Sorge imstande sein mußte, mit einer Körperverletzung in der Art der eingetretenen zu rechnen (vgl. RGSt 73, 370). - RG, 03.04.1919 - VI 11/19
Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs bei Nichtbeachtung von …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58
Hat der Unternehmer den in seinem Gewerbe geltenden Sicherheitsvorschriften und Richtlinien zuwidergehandelt und tritt eben jener Schaden ein, dessen Entstehung die Sicherheitsanforderungen vorbeugen wollen, so ist es grundsätzlich Sache des Unternehmers, die Vermutung zu entkräften, daß ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; BGH LM § 823 (E) BGB Nr. 6). - RG, 28.04.1930 - VI 458/29
1. Zur Auslegung des § 906 RVO. 2. Begriff des Betriebsleiters im Sinne des § 913 …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58
Hat der Unternehmer den in seinem Gewerbe geltenden Sicherheitsvorschriften und Richtlinien zuwidergehandelt und tritt eben jener Schaden ein, dessen Entstehung die Sicherheitsanforderungen vorbeugen wollen, so ist es grundsätzlich Sache des Unternehmers, die Vermutung zu entkräften, daß ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; BGH LM § 823 (E) BGB Nr. 6).
- OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den haftungsprivilegierten …
Gerade wenn eine - wie hier - besonders gefährliche Arbeit aus dem üblichen Rahmen herausfällt, so dass es nicht genügt, vorhandene Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen, besteht eine erhöhte Pflicht des Unternehmers, sich um die Ausführung der betreffenden Arbeiten und um die Sicherung seiner Arbeiter im Einzelnen zu kümmern (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1959, VI ZR 108/58, VersR 1959, 565 f.). - BGH, 29.03.1960 - VI ZR 84/59
Rechtsmittel
Es ist dann Sache des Unternehmers, diese Vermutung zu entkräften, Diese Auffassung steht auf dem Boden der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; RG JW 1929, 1461; Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1953 - VI ZR 31/52 - LM Nr. 5 zu § 823 [E] BGB = VersR 1953, 335; vom 10. November 1954 - VI ZR 154/53 VersR - VI ZR 48/55 - VersR 1956, 435; vom 24. April 1959 - VI ZR 108/58 - LM Nr. 6 zu § 903 RVO = VersR 1959, 565).Mit Recht hat es aber erwogen, daß die auf der Erfahrung der Praxis beruhenden Sicherheitsanforderungen in den Unfallverhütungsvorschriften schön durch ihr Bestehen den zu ihrer Beachtung verpflichteten Unternehmer auf mögliche Gefahren hinweisen, die eintreten können, wenn die Vorschriften nicht befolgt werden (Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1953 und 24. April 1959 a.a.O.).
- BGH, 29.11.1960 - VI ZR 35/60
Ansprüche auf Ersatz der durch einen Unfall entstandenen Schäden aus Vertrag und …
Diese Auffassung steht auf dem Boden der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung (vgl. RGZ 95, 238, 240; 128, 320, 329; RG JW 1929, 1461; Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1953 - VI ZR 31/52 = LM Nr. 5 zu § 823 [E] BGB - VersR 1953, 335; vom 10. November 1954 - VI ZR 154/53 = VersR 1955, 105; vom 8. Mai 1956 - VI ZR 48/55 = VersR 1956, 435; vom 24. April 1959 - VI ZR 108/58 - LM Nr. 6 zu § 903 RVO = VersR 1959, 565; vom 29. März 1960 - VI ZR 84/59 = VersR 1960, 614).
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