Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1967 - VI ZR 111/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung an vorinstanzielle Urteile - Verstoß eines Arztes gegen einen Arztvertrag - Rechtswidriger körperlicher Eingriff durch eine Operation - Anspruch eines Patienten auf Schmerzensgeld nach einem rechtswidrigen operativen Eingriff - Funktion des Schmerzensgeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 495
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - VI ZR 111/65
Einen Anspruch auf die Anhörung eines dritten Gutachters hatte die Klägerin nicht Einen Antrag auf persönliche Vernehmung des Sachverständigen Professor Huber hätte die Klägerin spätestens in dem Verhandlungstermin stellen müssen, in dem das Gutachten vorgetragen wurde (BGHZ 35, 370).
- LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11
Zu tief gestochene Tätowierung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Bei immateriellen Schäden verbietet sich die bei materiellen Schäden stattfindende Berücksichtigung des hypothetischen rechtmäßigen Kausalverlaufs, da nur so der Bedeutung der Einwilligung des Verletzten genüge getan wird (vgl. auch BGH, VersR 1967, 495;… Grüneberg in: Palandt, BGB 69. Aufl. 2010, § 253 Rn. 11). - OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495). - BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen …
Der Hinweis der Revision auf das Senatsurteil vom 3. Februar 1967 (VI ZR 111/65 = VersR 1967, 495) geht fehl, da jenes Urteil gerade die Abweisung des Schmerzensgeldes beanstandete, obwohl die (nicht hinreichend aufgeklärte) Patientin sich später ohnehin derselben Operation, in die sie mangels Aufklärung nicht eingewilligt hatte, hätte unterziehen müssen. - BGH, 28.05.1968 - VI ZR 37/67
Entscheidung über die Verjährungseinrede - Vertagung einer Entscheidung auf das …
Ein Grundurteil darf nach § 304 ZPO allerdings in aller Regel nur erlassen werden, wenn alle Fragen, die zum Grunde des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach Lage der Sache zumindest wahrscheinlich ist, daß dem Kläger ein Schaden, wenn auch nicht in der geltend gemachten Höhe, entstanden ist (RGZ 151, 5, 8 und Senatsurteil vom 3. Februar 1967 - VI ZR 111/65 = VersR 1967, 495).
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