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| BGH, 23.06.1998 - VI ZR 12/98 |
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Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 04.12.1997 - 4 U 88/97
- BGH, 23.06.1998 - VI ZR 12/98
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen …
Rn. 55 Entgegen der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 letzter Abs.) und der Beklagten kann ein objektiv verkehrspflichtwidriger Zustand auch nicht mit der Begründung verneint werden, es stelle eine Überforderung des Verkehrssicherungspflichtigen bzw. eine Überdehnung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn man verlangte, dass Verkehrssicherungspflichtige unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetterlage besondere Maßnahmen ergreifen, um wetterbedingten Gefahren (hier: Überhitzung durch Sonneneinstrahlung) eines ansonsten unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen unterhaltenen Spielplatzes zu begegnen (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1323, 1324; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 23.06.1998, VI ZR 12/98, dort: Verhärtung des Bodenbelags - konkret: Sand - unter einem Kletterturm durch Frost).
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