Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Aufklärungspflicht eines Arztes - Risiko der Erleidung von Nervenschäden aufgrund einer besonderen Lage bei einer Operation - Anspruch auf Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers - Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Aufklärung über das Risiko einer Operation - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2192
- MDR 1985, 564
- VersR 1985, 639
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82
Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem …
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83
Das kann nicht anders verstanden werden, als daß die beim Kläger eingetretenen Schäden eine immer wieder eintretende Komplikation darstellen, die zwar selten sein mag, vor allem was Dauerschäden anbelangt, aber keineswegs außerhalb des Bereiches des Wahrscheinlichen liegen (vgl. für einen ähnlichen Fall Senatsurteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 386). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83
Das ist jedenfalls nicht selbstverständlich und bedarf weiterer Darlegungen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82 - VersR 1984, 465). - BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83
Indessen sind dem Patienten u.a. stets solche Risiken von Gewicht mitzuteilen, die speziell dem geplanten Eingriff anhaften und von denen der Arzt nicht annehmen kann, daß der Patient mit ihnen rechnet und sie bei seiner Entscheidung, ob er in die Operation einwilligen will, berücksichtigen kann (Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - NJW 1980, 1905, 1907 = VersR 1980, 456). - BGH, 25.01.1980 - I ZR 60/78
Rechtsnatur eines Prozeßvergleichs
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83
Indessen sind dem Patienten u.a. stets solche Risiken von Gewicht mitzuteilen, die speziell dem geplanten Eingriff anhaften und von denen der Arzt nicht annehmen kann, daß der Patient mit ihnen rechnet und sie bei seiner Entscheidung, ob er in die Operation einwilligen will, berücksichtigen kann (Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - NJW 1980, 1905, 1907 = VersR 1980, 456).
- BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Das gilt auch für die ordnungsgemäße Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und deren Überprüfung während der Operation zur Vermeidung von sog. Lagerungsschäden (…Senatsurteil vom 24. Januar 1984 aaO.; OLG Köln VersR 1991, 695, 696 [OLG Köln 02.04.1990 - 27 U 140/88] i.V.m. NA-Beschluß des Senats vom 20. November 1990 - VI ZR 152/90, vgl. auch Senatsurteil vom 26. Februar 1985 - VI ZR 124/83 - VersR 1985, 639, 640). - OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Allgemein ausreichend ist eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" (BGH NJW 1985, 2192 ). - OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88
Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und …
nach Auflassung des Senats keinen Unterschied, ob es sich um eine Operation in einer außergewöhnlichen Operationshaltung wie der sogenannten "Häschenstellung" (vgl. BGH NJW 1984, 1403 und BGH NJW 1985, 2192) handelt oder in der u.a. für abdominelle Eingriffe üblichen Rückenlage unter Auslagerung der Arme.
- OLG Koblenz, 02.03.1999 - 3 U 328/97
Aufklärungspflicht bei zahnärztlicher Behandlung
Allgemein ausreichend ist eine Aufklärung "im großen und ganzen" (BGH NJW 1985, 2192 [BGH 26.02.1985 - VI ZR 124/83] ). - LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht …
Die, Aufklärung muss deshalb die im großen und ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben, wobei sich ihre Intensität nach dem Einzelfall richtet (BGH, NJW 1985, 2192). - LG Neubrandenburg, 29.08.2024 - 4 O 356/23
Eisenbahnunfall: Tierhalterhaftung bei Zusammenstoß zwischen einem Zug und einem …
Ob trotz Anwendung der äußersten, nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt der Unfall nicht hätte vermieden werden können, ist ausgehend von der Verkehrslage vor dem Unfall und nicht rückschauend zu beurteilen (BGH VersR 1959, 804 = VRS 17, 102; VersR 1965, 81; 1966, 1076) und nur im Hinblick auf die Abwendung gerade des Schadenfalles, um den es geht (BGH DAR 1976, 246; VersR 1985, 639 = NJW 1985, 1950, 1952). - OLG Koblenz, 23.12.2010 - 5 U 1199/09
Anforderungen an den Nachweis ordnungsgemäßer Lagerung im Arzuthaftungsprozess
Die Rechtsprechung leitet daraus ab, dass das Krankenhaus darlegen und beweisen muss, dass eine ordnungsgemäße Lagerung stattgefunden hat, wenn ein durch die Lagerung verursachter Schaden vorliegt (BGH VersR 1984, 386; BGH VersR 1985, 639; BGH VersR 1991, 467 ; BGH NJW 1995, 1618 = VersR 1995, 539 ;… Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn. 161).
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