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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,6312
BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,6312)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1958 - VI ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,6312)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1958 - VI ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,6312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57
    Denn wenn der Kraftfahrer den verunglückten Fußgänger, obwohl er ihn bei der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt schon auf eine wesentlich größere Entfernung hätte erkennen können, erst auf eine Entfernung entdeckt, die kürzer ist als der von ihm benötigte Anhalteweg, so trifft ihn der Vorwurf der fahrlässigen Unfallverursachung infolge Unaufmerksamkeit (BGH Urteil vom 16. April 1954 - 3 StR 183/54 = VRS 7, 449).

    Im übrigen muß der Kraftfahrer einen Fußgänger, der vor ihm die Fahrbahn betritt, bemerken und weiter beobachten, um sich rechtzeitig auf eine etwaige Gefahrenlage einzustellen (BGH VRS 7, 449).

  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 120/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57
    Daß der Fußgänger nach Beobachtung des von links kommenden Verkehrs bis etwa zur Mitte der Fahrbahn vorgeht und dort stehenbleibt, um einen von rechts kommenden Wagen vorbeifahren zu lassen, ist ein häufiges Verkehrebild und nicht unsachgemäß (BGH Urteil vom 14. Januar 1954 - 3 StR 695/53 = VRS 6, 194; vom 17. April 1956 - VI ZR 120/55 = VersR 1956, 488; BGHSt 9, 92, 94).

    Wenn das Berufungsgericht die Tatsachen, daß die Straße sonst leer war und der Kläger, bevor er die Fahrbahn überquerte, rechts aus einiger Entfernung den Personenkraftwagen des Beklagten ankommen sah, nicht besonders würdigt, so ist das rechtlich belanglos; denn diese Umstände brauchten den Kläger nicht zu hindern, bis etwa zur Mitte der Fahrbahn vorzugehen und dort stehen zu bleiben (BGH VRS 6, 194; VersR 1956, 488).

  • BGH, 15.03.1956 - 4 StR 74/56

    Kinder im Straßenverkehr - Begleitung durch Erwachsene - Schutzbereich der …

    Auszug aus BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57
    Daß der Fußgänger nach Beobachtung des von links kommenden Verkehrs bis etwa zur Mitte der Fahrbahn vorgeht und dort stehenbleibt, um einen von rechts kommenden Wagen vorbeifahren zu lassen, ist ein häufiges Verkehrebild und nicht unsachgemäß (BGH Urteil vom 14. Januar 1954 - 3 StR 695/53 = VRS 6, 194; vom 17. April 1956 - VI ZR 120/55 = VersR 1956, 488; BGHSt 9, 92, 94).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 695/53
    Auszug aus BGH, 13.05.1958 - VI ZR 128/57
    Daß der Fußgänger nach Beobachtung des von links kommenden Verkehrs bis etwa zur Mitte der Fahrbahn vorgeht und dort stehenbleibt, um einen von rechts kommenden Wagen vorbeifahren zu lassen, ist ein häufiges Verkehrebild und nicht unsachgemäß (BGH Urteil vom 14. Januar 1954 - 3 StR 695/53 = VRS 6, 194; vom 17. April 1956 - VI ZR 120/55 = VersR 1956, 488; BGHSt 9, 92, 94).
  • BGH, 23.06.1959 - VI ZR 134/58

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in mehreren Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt, daß ein Fußgänger nach Beobachtung des von links kommenden Verkehrs bis etwa zur Mitte der Fahrbahn vorgeht und dort stehenbleibt, um ein von rechts kommendes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen (Siehe die Urteile des BGH vom 17. April 1956 - VI ZR 120/55 - VersR 1956, 488, vom 10. Januar 1958 - VI ZR 292/56 - VersR 1958, 169, vom 13. Mai 1958 - VI ZR 128/57 - VersR 1958, 543 und vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - DAR 1958, 268 = VRS 15, 164 Nr. 66).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 114/58

    Rechtsmittel

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, durfte der Zweitbeklagte die Gegenfahrbahn zum Überholen nur mitbenutzen, wenn er dadurch den Gegenverkehr nicht gefährdete (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1958 - VI ZR 128/57 - VersR 1958, 543).
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