Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 444
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79
Schon nach einer Frist von höchstens 3-4 Tagen, in der sie hätte entscheiden können, ob sie nun auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragt, war ihr Unvermögen, infolge ihrer Armut Revision einzulegen, entfallen (BGHZ 4, 55; 26, 99). - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 06.02.1979 - VI ZR 13/79
Schon nach einer Frist von höchstens 3-4 Tagen, in der sie hätte entscheiden können, ob sie nun auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragt, war ihr Unvermögen, infolge ihrer Armut Revision einzulegen, entfallen (BGHZ 4, 55; 26, 99).
- BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
In einem solchen Fall steht dem Antragsteller vor Beginn der Frist des § 234 ZPO nämlich noch eine zusätzliche kurze Frist für die Überlegung zu, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGHZ 4, 55, 57/58; 26, 99, 100; 41, 1; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1979 - VI ZR 13/79 - VersR 1979, 444; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1982 - V ZB 6/82 - VersR 1982, 757; vom 28. November 1984 - IV b ZB 119/84 - NJW 1986, 257, 258 und vom 8. November 1989 - IV b ZB 110/89 - NJW-RR 1990, 451, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
Für den Fall, daß die beantragte Prozeßkostenhilfe nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens 3-4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH VersR 1977, 432; 1979, 444;… Zöller/Stephan ZPO 14. Auflage § 234 Rdn. 8). - BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Andererseits gehen die Beschlüsse BGHZ 26, 99 (100 f.) und BGH VersR 1977, 432 offenbar von einer viertägigen Überlegungszeit aus, und auch in dem Beschluß BGH VersR 1979, 444 wird eine Überlegungsfrist von "höchstens drei bis vier Tagen nach Zustellung des Beschlusses über die Versagung des Armenrechts" genannt (…ebenso Zöller/Stephan aaO § 234 Rdn. 8).
- OVG Niedersachsen, 25.05.2001 - 4 LA 1506/01
Antragsfrist; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittel; Rechtsmittelfrist; Versäumung; …
- VI ZR 13/79 -, VersR 1979, 444; Beschl. v. 28.11.1984 - IV B ZB 119/84 -, NJW 1986, 257 = MDR 1985, 657 = FamRZ 1985, 370). - BGH, 01.02.1988 - II ZR 234/87
Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfrist - Versäumung der Rechtsmittelfrist …
Am 7. Dezember 1987 war überdies auch die Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen abgelaufen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Antragsteller zusätzlich für die Entscheidung einräumt, ob er das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (…BGHZ 26, 99, 100 und ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 09.01.1985 aaO; v. 30.04.1982 - V ZB b 6/82, VersR 1982, 757; v. 06.02.1979 - VI ZR 13/79, VersR 1979, 444; v. 07.02.1977 - VII ZB 22/76, VersR 1977, 432). - BGH, 21.10.1980 - VI ZA 8/80 Ihm muß mindestens, wie dies schon der Senat im Beschluß des Senats vom 6. Februar 1979 (VI ZR 13/79 = VersR 1979, 444) für eine nicht inhaftierte Partei angenommen hat, zugestanden werden, daß sein Unvermögen, infolge seiner Armut das Rechtsmittel einzulegen, erst nach einer Frist von vier Tagen (ggf. noch länger) entfällt.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.