Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation - Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung - Notwendiger medizinischer Eingriff - Erhöhtes Operationsrisiko - Aufklärungspflicht des Arztes - Fragen des Patienten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 556
- MDR 1973, 304
- VersR 1973, 244
- DB 1973, 277
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Es stellt einen unabdinglichen Grundsatz der Rechtsprechung dar, daß die ärztliche Bestallung als solche keine erweiterte Verfügungsbefugnis gegenüber der Persönlichkeitssphäre des Patienten verleiht (vgl. BGHZ 29, 46, 50 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57] ; Trockel NJW 1972, 1493, 1494 m.w.Nachw.).Andererseits ist die Aufklärung über mögliche Gefahren, die sonst die unabdingbare Voraussetzung für eine gültige Einwilligung bildet, an sich verzichtbar (BGHZ 29, 46, 54 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57] ; Kleinewefers, Ärztl.Mitt. 1962, 987; Grünwald, Universitas 1969, 509, 514).
- BGH, 11.02.1964 - VI ZR 183/62
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Das schließt allerdings nicht aus, daß das vom Berufungsgericht in seiner Bedeutung zutreffend erkannte Selbstbestimmungsrecht des Patienten gegebenenfalls auch den Anspruch auf eine vollständige und sogar in alle Einzelheiten gehende Aufklärung umfaßt, wenn der Patient seine Einwilligung in einen Eingriff ausdrücklich von einer solchen Unterrichtung abhängig macht (vgl. Senats-urteilvom 11. Februar 1964 - VI ZR 183/62 - VersR 1964, 614 [BGH 11.02.1964 - VI ZR 183/62] ).Dieser Umstand vermag zwar die Verfügungsbefugnis des Arztes über die körperliche Unversehrtheit eines willensfähigen Patienten nicht zu erweitern, weil regelmäßig auch objektiv unvernünftige Entscheidungen des Patienten beachtet werden müssen; wohl aber konnte ihn das Berufungsgericht als Anhalt dafür heranziehen, daß der Beklagte nach der Sachlage mit zusätzlichen , ins einzelne gehenden Aufklärungswünschen des Klägers nur hätte rechnen müssen, wenn sie zum Ausdruck gekommen wären (vgl. dasSenatsurteil vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 151/63 = VersR 1965, 140, 141 [BGH 01.12.1964 - VI ZR 151/63] ; anderseitsUrteil vom 11. Februar 1964 - VI ZR 183/62 = a.a.O.).
- BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Die Aufklärung des Patienten habe "im großen und ganzen" (BGH Urt. v. 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 = NJW 1963, 393, 395) [BGH 16.10.1962 - VI ZR 198/61] zu erfolgen, soweit nicht der Patient von sich aus eine weitergehende Aufklärung wünsche.
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
Schutzbereich und Folgeschäden
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Diese Erwägungen stehen entgegen der Meinung der Revision auch nicht mit den Grundsätzen des Senatsurteilsvom 26. September 1961 (VI ZR 225/60 = LM BGB § 276 [Ca] Nr. 13 - Stimmbandlähmung nach Kropfoperation) im Widerspruch. - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 124/60
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Im besonderen ist die Auffassung nicht zu beanstanden, daß in Würdigung aller Umstände - wozu auch die Erfahrung des Klägers mit früheren schweren Operationen gehört (vgl. hierzu auch dasSenatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 124/60 = VersR 1961, 1036, 1038 - Krankenschwester als Patientin) - der Beklagte besondere Wünsche des Klägers nach zusätzlicher Aufklärung abwarten durfte. - BGH, 01.12.1964 - VI ZR 151/63
Auszug aus BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Dieser Umstand vermag zwar die Verfügungsbefugnis des Arztes über die körperliche Unversehrtheit eines willensfähigen Patienten nicht zu erweitern, weil regelmäßig auch objektiv unvernünftige Entscheidungen des Patienten beachtet werden müssen; wohl aber konnte ihn das Berufungsgericht als Anhalt dafür heranziehen, daß der Beklagte nach der Sachlage mit zusätzlichen , ins einzelne gehenden Aufklärungswünschen des Klägers nur hätte rechnen müssen, wenn sie zum Ausdruck gekommen wären (vgl. dasSenatsurteil vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 151/63 = VersR 1965, 140, 141 [BGH 01.12.1964 - VI ZR 151/63] ;… anderseitsUrteil vom 11. Februar 1964 - VI ZR 183/62 = a.a.O.).
- BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75
Freiwillige Sterilisation
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Es ist zwar in Rechtsprechung (BGH NJW 1973, 556; NJW 1976, 363, 364) und Literatur (…statt aller: Staudinger/Schäfer, BGB , 12. Aufl. 1988, § 823 Rn. 471) anerkannt, daß über bekannte Risiken in geringerem Maße aufgeklärt werden muß. - BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87
Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation
Der Patient hat, wie auch die Revision erkennt, nur einen Anspruch darauf, über die Natur des Eingriffs "im großen und ganzen" aufgeklärt zu werden (BGHZ 90, 103, 106; Senatsurteil vom 28. November 1972 VI ZR 133/71 - VersR 1973, 244 = Arzthaftpflicht-Rechtsprechung [AHRS], Kennzahl 5350/4, insoweit in BGHZ 72, 132 nicht abgedruckt, jeweils m. w. Nachw.; st. Rspr.).
- BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
Damit muß die Entscheidung im Einzelfall letztlich beim Tatrichter liegen (RGZ 168, 206, 213; Senatsurteil vom 28., November 1972 - VI ZR 133/71 - VersR 1973, 244, 246). - OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 17 U 78/24
Arzthaftung: Verzicht des Patienten auf (mündliche) Risikoaufklärung
Zur persönlichen Autonomie gehört auch das Recht auf Nichtwissen (BGH, Urteil vom 28. November 1972 - VI ZR 133/71 -, Rn. 32, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 14. Juli 2021 - 25 A 1290/18.B -, Rn. 78 , juris zu § 8 S. 2 Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen). - BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72
Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) - …
Er besteht in dem auch dem Arzt gegenüber uneingeschränkten Verfügungsrecht des Patienten über seinen Körper, welches erfordert, daß der Patient grundsätzlich seine Einwilligung in einen Eingriff von einer in jeder Hinsicht vollständigen Aufklärung über dessen Wesen und Risiken abhängig machen kann (so zuletzt wieder Senatsurteil vom 28. November 1972 - VI ZR 133/71 - VersR 1973, 277 = NJW 1973, 556). - BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung …
In diesem Zusammenhang geht die Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 28. November 1972 - VI ZR 133/71 - VersR 1973, 244 fehl. - OLG Frankfurt, 16.03.2010 - 8 U 58/09
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden und …
Rn. 48 Der Verzicht der Klägerin auf eine eingehende Aufklärung über Art und Umfang der Behandlung und deren Risiken war wirksam (vgl. dazu BGH VersR 1973, 244, 246).
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