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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37646
BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14 (https://dejure.org/2014,37646)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2014 - VI ZR 14/14 (https://dejure.org/2014,37646)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - VI ZR 14/14 (https://dejure.org/2014,37646)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 823

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des nur aufklärender Arztes vor einer von einem anderen Arzt empfohlenen und durchgeführten Knieoperation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 BGB
    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflichten und der Verantwortlichkeit des nur aufklärender Arztes vor einer von einem anderen Arzt empfohlenen und durchgeführten Knieoperation

  • IWW

    § 630e Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Aufklärung eines Artzes über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff

  • rabüro.de

    Zur Reichweite der Verantwortlichkeit des nur aufklärenden Arztes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630e Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Unzureichende Aufklärung eines Artzes über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Arztes für fehlerhafte oder unzureichende Aufklärung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Arztes für fehlerhafte oder unzureichende Aufklärung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Auch der Arzt der einen Patienten nur berät aber nicht behandelt kann auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht die Verantwortlichkeit des (nur) aufklärenden Arztes?

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Auch der Arzt der einen Patienten nur berät aber nicht behandelt kann auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Auch der Arzt, der nur die Aufklärung vor einer Operation vornimmt, kann für eine Körperverletzung haften

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Empfängerhorizont

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Haftung des nicht operierenden Arztes wegen fehlerhafter Aufklärung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 77 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes über Eingriff eines anderen Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 477
  • MDR 2015, 211
  • VersR 2015, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der …

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
    Rn. 13 b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, ein Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten über die ihm angeratene Operation übernommen habe, könne eine unerlaubte Handlung begehen (vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 Rn. 14; vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89, VersR 1990, 1010, 1011; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, VersR 1981, 456, 457).

    Ist die Aufklärung unvollständig und die Einwilligung des Patienten in die Operation unwirksam, kann der aufklärende Arzt deshalb gemäß § 823 BGB zum Ersatz des durch die Operation entstandenen Körperschadens verpflichtet sein (Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der aufklärende Arzt - wie in der Senatsentscheidung vom 22. April 1980 (…VI ZR 37/79, aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Patienten als zunächst behandelnder Arzt auch zur Operation geraten hat (so allerdings OLG Bamberg, GesR 2004, 135, 136; anders aber bereits Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 108;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. A 1764).

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
    Rn. 13 b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, ein Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten über die ihm angeratene Operation übernommen habe, könne eine unerlaubte Handlung begehen (…vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 Rn. 14; vom 8. Mai 1990 - VI ZR 227/89, VersR 1990, 1010, 1011; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, VersR 1981, 456, 457).

    Denn mit der Aufklärung übernimmt der Arzt einen Teil der ärztlichen Behandlung, was - wie auch sonst die tatsächliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377) - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten begründet (Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, aaO).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass dies nicht nur dann gilt, wenn der aufklärende Arzt - wie in der Senatsentscheidung vom 22. April 1980 (VI ZR 37/79, aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Patienten als zunächst behandelnder Arzt auch zur Operation geraten hat (so allerdings OLG Bamberg, GesR 2004, 135, 136;… anders aber bereits Senatsurteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, aaO;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 108;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. A 1764).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78

    Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch

    Auszug aus BGH, 21.10.2014 - VI ZR 14/14
    Denn mit der Aufklärung übernimmt der Arzt einen Teil der ärztlichen Behandlung, was - wie auch sonst die tatsächliche Übernahme einer ärztlichen Behandlung (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377) - seine Garantenstellung gegenüber dem sich ihm anvertrauenden Patienten begründet (…Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79, aaO).

    Rn. 15 Die Annahme einer Garantenpflicht bei tatsächlicher Übernahme einer ärztlichen Behandlung hat ihren Grund in der Übernahme eines Auftrags (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224 Rn. 20; Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - VI ZR 325/98, VersR 2000, 1107) oder in dem Vertrauen, das der betreffende Arzt beim Patienten durch sein Tätigwerden hervorruft und diesen davon abhält, anderweitig Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 48/78, VersR 1979, 376, 377).

  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    Bei unklarer bzw. zweifelhafter Indikation für einen ärztlichen Eingriff ist regelmäßig eine besonders umfassende Aufklärung erforderlich (vgl. etwa BGH, Urt. v. 21.10.2014 - VI ZR 14/14, juris-Rn. 12 mwN; zum vorliegenden Fall Duttge MedR 2017, 892, 894 - Besprechung des Urteils der Vorinstanz -).
  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 26 U 21/21

    Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Fehlende …

    Rn. 55 Über die Erfolgsaussichten einer Behandlung ist jedenfalls dann aufzuklären, wenn das Misserfolgsrisiko hoch und die Indikation zweifelhaft ist (BGH, NJW 2015, 477, beck-online - m.w.N., für den Behandlungsvertrag jetzt auch § 630 e I 2 BGB).
  • OLG Naumburg, 16.01.2024 - 1 U 54/22

    Zurückverweisung einer Arzthaftungssache in der Berufungsinstanz wegen …

    Dies verlangt nach einem ausführlichen Aufklärungsgespräch, in dem bei hohem Misserfolgsrisiko und zweifelhafter Indikation auch über das Misserfolgsrisiko aufzuklären ist (BGH NJW 2015, 477, 478).
  • OLG Naumburg, 29.10.2015 - 1 U 32/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Rechtsstellung eines operierenden Konsiliararztes; …

    Gleiches gilt für ein hohes Misserfolgsrisiko bei zweifelhafter Indikation (BGH NJW 2015, 477, 478).
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