Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz - Unbefugtes Eindringen
Papierfundstellen
- VersR 1975, 87
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks …
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Da Kinder vielfach die ihnen drohenden Gefahren nicht hinreichend erfassen und Zutrittsverbote für übertrieben halten oder - wie das Berufungsgericht zutreffend bemerkt - infolge ihres Spiel-, Bewegungs- und Wissensdranges etwa aufkommende Bedenken leicht zurückdrängen, müssen zu ihrem Schutz wirksame und auf Dauer angelegte Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen den Zugang zu einem Grundstück zu er schweren, notfalls unmöglich zu machen, wenn ihnen dort Gefahren drohen (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1969 " VI ZR 233/67 = VersR 1969, 517 und vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 VersR 1973, 621 m.w.Nachw. 5 Marburger, Juristische Analysen 1971, 481, 506).Diese Pflicht besteht umsomehr, je größer der Reiz für Kinder ist, das Grundstück aufzusuchen, sei es, daß die dort läge nid en Gegenstände für Kinder attraktiv sind (vgl. das gleichzeitig verkündete Urteil VI ZR 149/73, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist) oder sie im Laufe ihres Spieles Veranlassung sehen, das Grundstück zu betreten, weil es, wie hier, an einen Spielplatz an grenzt (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 aaO; Medicus, Bürgerliches Recht, 5 Aufl., § 25 II 5).
- BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Gegenüber einem als zuverlässig bekannten sachkundigen Unternehmer kann sich nämlich eine besondere Beaufsichtigung durch den Auftraggeber erübrigen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 " VersR 1954, 364, 365).Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197).
- BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Deshalb geht die Rechtsprechung davon ausf daß im allgemeinen derjenige, der ein Grundstück im ganzen mietet, auch in erster Linie - gegebenenfalls neben dem Eigentümer - die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen hat (vgl. RGZ 68, 161, 162; OLG Düsseldorf, VersR 1962, 1112; vgl. auch BGHZ 5, 378, 382).
- RG, 19.03.1908 - VI 285/07
Haftung des Hausbesitzers und Vermieters Dritten gegenüber
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Deshalb geht die Rechtsprechung davon ausf daß im allgemeinen derjenige, der ein Grundstück im ganzen mietet, auch in erster Linie - gegebenenfalls neben dem Eigentümer - die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen hat (vgl. RGZ 68, 161, 162; OLG Düsseldorf, VersR 1962, 1112; vgl. auch BGHZ 5, 378, 382). - BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73
Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des …
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Diese Pflicht besteht umsomehr, je größer der Reiz für Kinder ist, das Grundstück aufzusuchen, sei es, daß die dort läge nid en Gegenstände für Kinder attraktiv sind (vgl. das gleichzeitig verkündete Urteil VI ZR 149/73, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist) oder sie im Laufe ihres Spieles Veranlassung sehen, das Grundstück zu betreten, weil es, wie hier, an einen Spielplatz an grenzt (…vgl. Senatsurteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 aaO; Medicus, Bürgerliches Recht, 5 Aufl., § 25 II 5). - BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Großfeuerwerks
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197). - BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67
Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - …
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Da Kinder vielfach die ihnen drohenden Gefahren nicht hinreichend erfassen und Zutrittsverbote für übertrieben halten oder - wie das Berufungsgericht zutreffend bemerkt - infolge ihres Spiel-, Bewegungs- und Wissensdranges etwa aufkommende Bedenken leicht zurückdrängen, müssen zu ihrem Schutz wirksame und auf Dauer angelegte Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen den Zugang zu einem Grundstück zu er schweren, notfalls unmöglich zu machen, wenn ihnen dort Gefahren drohen (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1969 " VI ZR 233/67 = VersR 1969, 517 und vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 VersR 1973, 621 m.w.Nachw. 5 Marburger, Juristische Analysen 1971, 481, 506). - BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 208/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197). - BGH, 21.01.1958 - VI ZR 306/56
Auszug aus BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197).
- BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …
In der Tat kann die Verkehrssicherungspflicht sogar schon gegenüber Erwachsenen (Senatsurteil vom 19. Januar 1965 - VI ZR 235/63 = VersR 1965, 515), insbesondere aber bei Kindern auch die Vorbeugung gegenüber unbefugtem und mißbräuchlichem Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 5. Mai 1964 - VI ZR 72/63 = VersR 1964, 825; 16. Juni 1970 - VI ZR 23/69 = FamRZ 1970, 553 m.w.Nachw.; 22. Oktober 1974 - VI ZR 149/73 = VersR 1975, 88 und VI ZR 142/73 = VersR 1975, 87). - BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74
Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen
Vielmehr kann er, wenn es die Umstände erfordern, etwa bei besonders erhöhter Gefahrenlage (vgl. BGH Urteil vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 = VersR 1965, 38, 40 : Feuerwerk) oder wenn ernster Anlaß zu Zweifeln besteht, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserforder nissen ausreichend Rechnung tragen wird (Senatsurteil vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 = VersR 1966, 145, 146 - MoseiStaustufe m.w.Nachw.), verpflichtet sein, die arbeiten des beauftragten Unternehmens zu überwachen und notfalls selbst einzugreifen (vgl. auch Senatsurt. v. 22. Oktober 1974 - VI ZR 142/73 = VersR 1975, 87, 88).'Vor allem wird er von seiner Verantwortung nicht entlastet, wenn er ein Unternehmen heranzieht, das keine Gewähr für die Beachtung der erforderlichen Sicherungsvorkehrungen bietet; denn dann rückt er durch die Übertragung seiner Sicherungsaufgäbe auf ein solches Unternehmen die Gefahr einer Schädigung Dritter nur noch in größere Nähe. - OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02
Zur Verkehrssicherungspflicht an Sportgeräten in einer Turnhalle
Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
- BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Begriff des Unternehmers
Anerkanntermaßen ist der Verkehrssicherungspflichtige, der zunächst auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit eines Dritten vertrauen kann, zu einem eigenen Eingreifen verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, die in seinem Verantwortungsbereich ihren Ursprung haben (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 142/73 - VersR 1975, 87, 88). - OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
Verkehrssicherungspflicht - Hausgrundstück in ländlicher Gegend - unbefugtes …
Dem Besitzer eines Grundstücks obliegt nicht schlechthin eine Pflicht auch zur Sicherung unbefugten Verkehrs (BGH, Urt. v. 22.10.1974, VersR 1975, 87). - OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 22 U 272/92
Zierteich - Sturz eines Kindes von einem Steg - Haftung
unbefugtem Kinderspiel entspricht ständiger höchstrichterlicher Rspr. (vgl. BGH VersR 1963, 532; 1973, 621; 1975, 87, 88). - BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
Sorgfaltspflichten des Gasversorgungsunternehmens bei Umstellung von Stadt- auf …
Zu der Frage, ob die Beklagte die Arbeiten der N. Gastechnik GmbH in Form von Stichproben überprüft hat oder ob nach den vorliegenden Gegebenheiten hier sogar solche Stichproben entbehrlich waren, (siehe dazu Senatsurteil vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 142/73 - VersR 1975, 87, 88;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 823 Rdn. 173 und § 831 Rdn. 5 ff m.w.N.), haben die Parteien bislang nichts vorgetragen. - VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3179/19
Baufälliges Gebäude; Ruine; Selbstgefährdung; Sicherheitsdienst; Überwachung; …
Die Anforderungen an die erforderlichen Maßnahmen sind zudem umso höher, je größer der Reiz auf spielende Kinder zum Eindringen auf das Grundstück oder in das Gebäude ist (BGH, Urteil vom 22.10.1974 - VI ZR 142/73 -, Rn. 10, juris). - LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
Haftung für einen Unfall in einer Stadthalle mit der Folge einer …
Bei dem Sicherheitsberater Johr handelt es sich zweifellos um einen Fachmann für die Einhaltung von Arbeitssicherheit, so dass sich die Stadthallen GmbH auf die Kompetenz dieses Fachmanns verlassen durfte, ohne ihn wiederum überwachen zu müssen (BGH Versicherungsrecht 1975, 87). - OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 29.02.1996 - 12 U 150/95
- OLG Oldenburg, 05.10.1993 - 12 U 36/93
Gartenteich, Kind, Teich, Tümpel
- BGH, 07.12.1982 - VI ZR 301/80
Schadensersatz - Verkehrssicherungsrecht - Grundstückseigentümer - Transparent - …
- AG Wuppertal, 19.10.1976 - 38 C 240/76
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