Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialversicherer - Regreß - Grob fahrlässig - Haftung - Arbeiter
Papierfundstellen
- NJW 1981, 869
- MDR 1981, 486
- VersR 1981, 251
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75
Prügelei auf dem Schulhof
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Ob ein Arbeitsunfall vorliegt, bestimmt sich aus der Person des Verletzten; die Frage der Betriebszugehörigkeit der den Personenschaden verursachenden Tätigkeit ist dagegen aus der Person des Schädigers zu beurteilen (BGHZ 67, 279, 281;… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, UHR 12. Aufl. TZ.1547). - BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76
Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Die Zurücklegung des Weges von und zu der Arbeitsstätte im eigenen Kraftfahrzeug eines Betriebsangehörigen ist aber grundsätzlich nicht Ausübung einer "betrieblichen Tätigkeit" i.S. von § 637 RVO (st.Rspr. des Senats: s. Urteile vom 27. Juni 1956 // - VI ZR 252/55 = VersR 1956, 589 und vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 67/66 " VersR 1967, 120-1; zuletzt vom 14. Februar 1978 - VI ZR 216/76 = VersR 1978, 625). - BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69
Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Im Streitfall wurde der verunglückte Arbeitskollege aber weder in einem betriebseigenen Kraftfahrzeug befördert (alsdann wird meist die Betriebsbezogenheit zu bejahen sein) noch wurde er, wenn auch im eigenen Pkw des Arbeitskollegen, aber auf einer "Dienstfahrt" mitgenommen, was in aller Regel als innerbetrieblicher Vorgang zu werten wäre (BGH Urt. v. 2. März 1971 - VI ZR 146/69 = VersR 1971, 564 und v. 2. November 1971 - VI ZR 50/70 = VersR 1972, 145).
- BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73
Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Begründung zum UVNG, die Verweisung auf die §§ 636, 637 RVO in § 640 RVO betreffe nur den dort umschriebenen Personenkreis ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall eine solche Haftungsbeschränkung vorliegt, beziehen sich, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, nur auf den Fall, daß das nach §§ 636, 637 RVO begründete Haftungsprivileg bei "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" dahin aufgehoben ist, daß der grob fahrlässig Handelnde dem Verletzten das ersetzen muß, was dieser vom Sozialversicherer nicht erhält (vgl. BGHZ 63, 313). - BGH, 24.10.1967 - VI ZR 67/66
Einordnung der Zurücklegung des Weges zu und von einer auswärtigen Arbeitsstätte …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Die Zurücklegung des Weges von und zu der Arbeitsstätte im eigenen Kraftfahrzeug eines Betriebsangehörigen ist aber grundsätzlich nicht Ausübung einer "betrieblichen Tätigkeit" i.S. von § 637 RVO (st.Rspr. des Senats: s. Urteile vom 27. Juni 1956 // - VI ZR 252/55 = VersR 1956, 589 und vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 67/66 " VersR 1967, 120-1; zuletzt vom 14. Februar 1978 - VI ZR 216/76 = VersR 1978, 625). - BGH, 27.06.1956 - VI ZR 252/55
Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr bei Mitnahme aus Gefälligkeit
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Die Zurücklegung des Weges von und zu der Arbeitsstätte im eigenen Kraftfahrzeug eines Betriebsangehörigen ist aber grundsätzlich nicht Ausübung einer "betrieblichen Tätigkeit" i.S. von § 637 RVO (st.Rspr. des Senats: s. Urteile vom 27. Juni 1956 // - VI ZR 252/55 = VersR 1956, 589 und vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 67/66 " VersR 1967, 120-1; zuletzt vom 14. Februar 1978 - VI ZR 216/76 = VersR 1978, 625). - BGH, 02.11.1971 - VI ZR 50/70
Anforderungen für die Wertung des Mitnehmens eines Arbeitskollegen auf einer …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Im Streitfall wurde der verunglückte Arbeitskollege aber weder in einem betriebseigenen Kraftfahrzeug befördert (alsdann wird meist die Betriebsbezogenheit zu bejahen sein) noch wurde er, wenn auch im eigenen Pkw des Arbeitskollegen, aber auf einer "Dienstfahrt" mitgenommen, was in aller Regel als innerbetrieblicher Vorgang zu werten wäre (BGH Urt. v. 2. März 1971 - VI ZR 146/69 = VersR 1971, 564 und v. 2. November 1971 - VI ZR 50/70 = VersR 1972, 145).
- BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91
Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …
a) Von diesen Beurteilungsgrundsätzen ausgehend hat der Senat entschieden, daß die Mitnahme eines Arbeitskollegen im Privatfahrzeug zur Arbeitsstelle und von dort nach Hause grundsätzlich kein innerbetrieblicher Vorgang, sondern Teilnahme am allgemeinen Verkehr ist, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück grundsätzlich Privatsache ist (…vgl. etwa Senatsurteile vom 27. Juni 1956 - VI ZR 252/55 - aaO.; vom 13. Januar 1976 - VI ZR 58/74 - VersR 1976, 539; vom 18. November 1978 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252). - BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91
Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach …
Freilich wird im Berufsleben ein von dem Arbeitskollegen zu verantwortender Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause regelmäßig nicht mehr als Schadensfall aus der innerbetrieblichen Verbundenheit von Schädiger und Verletztem angesehen, da das Zurücklegen dieses Weges normalerweise nicht mehr Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit, sondern Privatsache ist, für die der Arbeitnehmer selbst zu sorgen hat (Senatsurteile vom 18. November 1980 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252; vom 19. Januar 1988 - VI ZR 199/87 - VersR 1988, 391, 392 und vom 5. November 1991 - VI ZR 20/91 - VersR 1992, 122, 123). - BGH, 05.07.1988 - VI ZR 299/87
Betriebsangehörigkeit eines als Subunternehmer tätigen LKW-Fahrers; Umfang des …
Aus dieser - verfehlten - rechtlichen Argumentation läßt sich jedoch nicht den Schluß ziehen, das Berufungsgericht habe in Verkennung des Wechselverhältnisses von § 640 RVO und § 1542 RVO a.F. (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 147/78 - VersR 1981, 251, 252) die Klageansprüche sowohl aus § 1542 RVO a.F. als auch aus § 640 RVO zugesprochen. - OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21
Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 18.11.1980 - VI ZR 147/78, VersR 1981, 251; vom 24.10.1967 - VI ZR 67/66, NJW 1968, 250 - zu § 637 RVO, beide Urteile auch bei juris) ist die Zurücklegung des Weges von und zu der Arbeitsstätte im eigenen Kfz grundsätzlich nicht Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit. - LAG München, 07.07.1987 - 2 Sa 237/87
Koalitionsfreiheit; Koalitionsbetätigung; Gewerkschaftliche Plakatwerbung
Das Bundesverfassungsgericht wie alle oberen Bundesgerichte haben mit Rücksicht auf den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat stets das Recht auf Kritik auch da anerkannt, wo diese in scharfer und auch polemischer Form geübt wird und die Grenze zwischen bloß starken Formulierungen und unvertretbarer Schimpf- und Schmähkritik gezogen und dem Gesichtspunkt der Wahrung berechtigter Verbands- und Informationsinteressen gegenüber dem Anspruch auf Ehrenschutz einen hohen Stellenwert zuerkannt (vgl. BGH vom 01.02.1977 - VI ZR 204/74, vom 05.02.1980 - VI ZR 147/78).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".