Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1981 - VI ZR 147/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines von Betriebs- und Hausratsversicherung nicht abgedeckten Brandschadens - Schuldhafte Verletzung eines Kaufvertrages über ein Klimatisierungsgerät - Schuldhafte Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht einer Herstellerin eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 1181
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Für den zweiten Bereich trägt, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, auch im Produkthaftpflichtprozeß der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 51, 91, 102 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66]; 104, 323, 332; Senatsurteile vom 9. November 1971 - VI ZR 58/70 - VersR 1972, 149; vom 29. September 1981 - VI ZR 147/80 - VersR 1981, 1181; vom 29. Juni 1982 - VI ZR 206/80 - VersR 1982, 972; vom 18. Januar 1983 - VI ZR 208/80 - VersR 1983, 375 und vom 2. Dezember 1986 - VI ZR 252/85 - VersR 1987, 587, 588). - BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80
Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit
Für diesen Beweis der haftungsbegründenden Kausalität gibt es keine generellen Beweiserleichterungen (vgl. dazu auch Senat, VersR 1981, 1181). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 208/80
Muscheln II - § 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Herstellerbereich, Beweislast
Für den Fehlerbeweis und den Beweis der haftungsbegründenden Kausalität gibt es keine generellen Beweiserleichterungen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. September 1981 - VI ZR 147/80 = VersR 1981, 1181).
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