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| BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1962, 1160
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.05.1962 - III ZR 3/60
Auswirkungen der unrichtigen Versagung der Prozeßkostenhilfe auf die Verjährung
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62
Ob sie auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann, ist im Hinblick auf eine Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 1962 (III ZR 3/60; zur Veröffentlichung vorgesehen) zweifelhaft. - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62
Ob die Wiedereinsetzungsfrist bereits mit der Bekanntgabe der Armenrechtsentscheidung an den Anwalt (so BGH LM § 234 ZPO Nr. 1; BGHZ 4, 55) oder erst dann beginnt, wenn die Partei selbst davon Kenntnis erhält (vgl. Johannsen zu BGH LM § 234 Nr. 20) bedarf hier keiner Entscheidung. - RG, 16.12.1935 - IV 166/35
Wann beginnt die Frist des § 234 ZPO. zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags …
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62
Allerdings hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RG JW 1895, 518; 11, 988; 30, 3312; RGZ 149, 379) die Auffassung vertreten, eine ablehnende Armenrechtsentscheidung setze die Wiedereinsetzungsfrist dann nicht in Lauf, wenn diese Entscheidung unrichtig und auf Grund von Gegenvorstellungen abzuändern sei. - RG, 23.06.1927 - IV B 23/27
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - VI ZR 153/62
Besteht dieses in der Armut einer Partei, so ist es grundsätzlich bereits behoben wenn über das Armenrechtsgesuch bewilligend oder ablehnend entschieden worden ist (RGZ 117, 304 (305); BGH LM § 234 ZPO Nr. 1).
- BGH, 14.12.1965 - VI ZR 182/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
Das in der Armut liegende Hindernis ist i.S. des § 234 ZPO behoben, wenn über das Armenrechtsgesuch (bewilligend oder ablehnend) entschieden ist (BGH Beschluß vom 25. September 1962 - VI ZR 153/62 - VersR 1962, 1160; BGHZ 30, 226, 228, 229 [BGH 22.06.1959 - III ZR 52/58]; RGZ 117, 304, 305).
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