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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8577
BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Kostentragungspflicht im Verfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 516 Abs. 3 S. 1; ZPO § 565
    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung: Gesamtschuldnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08
    Der Senat stellt darauf bei Verkehrsunfallsachen in ständiger Rechtsprechung dann ab, wenn der beklagte Versicherer den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2004 - VI ZR 110/03 - DAR 2004, 344).
  • BGH, 13.08.2024 - VIII ZR 255/21

    Mietrecht: Erledigung des Räumungsrechtsstreit, Kostenmischentscheidung

    Zwar kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO in bestimmten Fällen berücksichtigt werden, dass der Beklagte sich durch die Zahlung einer noch streitgegenständlichen Forderung freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, auch wenn nicht zugleich erklärt wird, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5;… vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, juris Rn. 2;… vom 8. Juni 2021 - VI ZR 1232/20, NJW 2021, 2589 Rn. 2;… vom 22. März 2023 - V ZR 268/21, juris Rn. 1).

    Auch hat der Beklagte vorliegend durch die zunächst erfolgte Erwiderung auf die Revisionsbegründung und den von ihm gestellten Kostenantrag im Rahmen der Teilerledigungserklärung (auf diese Aspekte abstellend BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, aaO;… vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, aaO;… vom 8. Juni 2021 - VI ZR 1232/20, aaO) hinreichend deutlich gemacht, dass er der rechtlichen Einschätzung der Kläger widerspricht.

  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …

    Dies sind jedoch Fallgestaltungen, in denen das Prozessverhalten des beklagten Versicherers im Wege der Auslegung keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.06.2021 - VI ZR 1232/20

    Erledigungserklärung einer Klage eines Stormanbieters gegen ein …

    Doch ist nicht erkennbar, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klägerin im Ergebnis hingenommen wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, juris Rn. 2; vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2021 - 2 WF 286/20

    Versorgungsausgleich: Bereicherungsansprüche nach § 30 VersAusglG als …

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn das erfolgte Anerkenntnis keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Gegners im Ergebnis hingenommen wird (BGH, Beschluss vom 27.7. 2010; VI ZR 154/08).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Rn. 27 Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn zwar die Erklärung der beklagten Partei, die Kosten des Rechtsstreits übernehmen zu wollen, fehlt, jedoch nicht erkennbar ist, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klagepartei im Ergebnis hingenommen wird (…BGH BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage hat das Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klagepartei verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (…BGH NJW 2021, 2589 Rn. 2;… BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5;… BeckRS 2004, 3127 Rn. 3).

  • OLG Bremen, 11.03.2025 - 2 W 24/24

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenübernahme; …

    In einer solchen Situation sind aber insbesondere in Verkehrsunfallsachen im Fall einer Zahlung durch den beklagten Versicherer diesem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 -, Rn. 5, juris m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 11/10

    Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei Zahlung der Klageforderung durch den …

    Doch ist nicht erkennbar, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 - juris, Rn. 5).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20

    Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung

    Rn. 13 Dass die Klageforderung in der Sache begründet war, ist infolge der uneingeschränkten Regulierung durch die Beklagte zu 2 zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - VI ZR 154/08; OLG Frankfurt MDR 1996, 426 zu § 91a ZPO).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19

    Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten

    Dies gelte auch, wenn die Erklärung der Kostenübernahme zwar nicht ausdrücklich erfolge, indessen aus dem Verhalten der Beklagten entnommen werden könne, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (vgl. BGH Beschluss v. 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09 -, NJW-RR 2012, 688f; Beschluss v. 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 -, BeckRS 2010, 20021, Rz. 5 m. w. N.).
  • BGH, 30.05.2011 - VI ZR 305/10

    Verurteilung eines Versicherers nach § 91a ZPO bei freiwilligem Eintritt in die …

    Doch ist nicht erkennbar dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5;… vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 09.04.2026 - 19 U 182/25
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (Brfg) 32/16

    Gegenvorstellung gegen eine Kostenentscheidung; Widerruf der Zulassung zur …

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

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