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| BGH, 21.01.1969 - VI ZR 155/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betreuende Belehrungspflicht eines Notars als Amtspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 383
- VersR 1969, 374
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1965 - VI ZR 119/64
Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung gegenüber dem präsumptiven …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 155/67
Sie besteht aber nur gegenüber Personen, die mit ihm in Verbindung treten und seine Amtstätigkeit in Anspruch nehmen; sie gilt nicht gegenüber einem solchen mittelbar Beteiligten, der mit dem Notar gar nicht in Berührung kommt (Urteil des BGH vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 - NJW 1966, 157 und RGZ 153, 153). - RG, 18.12.1936 - V 60/36
Hat der Notar eine Belehrungspflicht auch gegenüber demjenigen, der mit ihm …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 155/67
Sie besteht aber nur gegenüber Personen, die mit ihm in Verbindung treten und seine Amtstätigkeit in Anspruch nehmen; sie gilt nicht gegenüber einem solchen mittelbar Beteiligten, der mit dem Notar gar nicht in Berührung kommt (Urteil des BGH vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 - NJW 1966, 157 und RGZ 153, 153).
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Notarspflichten bei Adoption
In diesem Sinne würde zumindest der Zweitkläger hier nicht Beteiligter gewesen sein (Senatsurteile vom 9. Juli 1963 - VI ZR 306/62 - VersR 1963, 1130 und vom 21. Januar 1969 - VI ZR 155/67 - LM BNotO Nr. 1 a zu § 19). - BGH, 30.06.1981 - VI ZR 197/79
Zur Belehrungspflicht bei Beurkundung von Angebot und Annahme durch verschiedene …
Voraussetzung hierfür ist aber, wie das Berufungsgericht richtig sieht, daß diese Personen sich anläßlich der Beurkundung oder unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Beurkundung an den Notar gewandt und ihm irgendwelche Belange anvertraut haben (BGHZ 58, 343, 353 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70]; Senatsurteil vom 21. Januar 1969 - VI ZR 155/67 - VersR 1969, 374) oder daß sie im eigenen Interesse bei der notariellen Amtshandlung anwesend waren (BGHZ 19, 5). - BGH, 23.09.1980 - VI ZR 116/79
Umfang der notariellen Belehrungspflicht
Das Urteil des Senats vom 21. Januar 1969 (VI ZR 155/67 = VersR 1969, 374, 376) geht sogar davon aus, daß einem Notar Aufklärungspflichten gegenüber einer an einem notariellen Vertrag nichtbeteiligten Person erst in dem Zeitpunkt entstehen können, in dem er von der Abtretung einer in dem Vertrag begründeten Forderung erfährt und der Abtretungsempfänger mit ihm in Verbindung tritt.
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