Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1965 - VI ZR 156/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Landes auf Ersatz des Unterhaltsschadens der Witwe eines bei einer Verkehrskontrolle getöteten Polizeimeisters - Mitverschulden eines Polizeimeisters an einem Verkehrsunfall - Schuldhaftigkeit der Ermöglichung einer Schwarzfahrt - Kürzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 832
- DB 1966, 188
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1962 - VI ZR 131/61
Ersatzpflicht des Kfz-Halters für die Folgen einer Schwarzfahrt
Auszug aus BGH, 14.12.1965 - VI ZR 156/64
Nach Deliktsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB) ist der Halter für die Schadensfolgen einer Schwarzfahrt nur dann verantwortlich, wenn sich sein Verschulden nicht auf die Ermöglichung einer unbefugten Benutzung des Wagens beschränkt, sondern ihm weiter vorzuwerfen ist, daß er als Auswirkung seines nachlässigen Verhaltens eine verkehrsgefährdende Benutzung des Wagens in Rechnung stellen mußte (LM BGB § 823 Ec Nr. 18 - VersR 1962, 333).
- BGH, 13.02.1968 - VI ZR 171/66
Haftung des Halters für ein durch einen Schwarzfahrer herbeigeführtes …
Gewiß ist der Kraftfahrzeughalter für die Unfallfolgen einer Schwarzfahrt nur dann nach § 823 Abs. 1 BGB Schadens ersatzpflichtig, wenn sich sein Verschulden darauf bezogen hat, daß der Wagen in verkehrsgefährlicher Art benutzt worden ist (Urteile des erkennenden Senats vom 2. Februar 1962 - VI ZR 131/61 = LM § 823 (Ec) BGB Nr. 18 und vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 156/64 = MDR 1966, 832).
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