Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1962 - VI ZR 158/61 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.11.1974 - VIII ZR 118/73
Überprüfung der Zulässigkeit eines Teilurteils bezüglich ausstehendender …
Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, daß der Gläubiger, der nur einen Teil seiner Gesamtforderung einklagt, den Schuldner mit einer von diesem erklärten Aufrechnung grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Teil der Forderung verweisen darf (BGH Urteil vom 26. März 1954 - V ZR 151/52 = LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstellungsG; Urteil vom 13. März 1962 - VI ZR 158/61 = VersR 162, 616, 618; Urteil vom 10. Oktober 1966 - VII ZR 30/65 = NJW 1967, 34; Senatsurteil vom 14. Juli 1970 - VIII ZR 173/68 und Urteil vom 1. Juli 1971 - VII ZR 224/69 = BGHZ 56, 312, 314).
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