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| BGH, 30.09.1953 - VI ZR 159/52 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1952 - III ZR 340/51
Schmerzensgeld und Haftpflichtversicherung
Auszug aus BGH, 30.09.1953 - VI ZR 159/52
Falls das Berufungsgericht nunmehr eine Haftung der Beklagten aus unerlaubter Handlung bejahen sollte, könnte der Kläger gemäß § 847 BGB Schmerzensgeld von der Beklagten verlangen Was die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes anbelangt, so hat hierzu der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 29. September 1952 (BGHZ 7, 223 [227]) und in einem weiteren Urteil vom 8. August 1953 (VersR 1953, 196) eingehende Ausführungen gemacht, auf die auch Gelhaar in seinem Aufsatz "Zur Bemessung des Schmerzensgeldes" in NJW 1953, 1281 ff verweist. - BGH, 23.10.1952 - III ZR 273/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.09.1953 - VI ZR 159/52
Es wird hierzu auf die in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1952 - III ZR 273/51 (VersR 1953, 28) ausgesprochenen Grundsätze verwiesen.
- LG Frankfurt/Oder, 01.11.2017 - 16 S 36/16
Haftung des Betreibers eines Altenpflegeheimes für Schädigung Dritter durch …
21 a) In vergleichbaren Fallkonstellationen wird in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung eine Haftung eines Heimbetreibers nach § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht angenommen (vgl. OLG München, Urteil vom 1.7.1965 - 1 U 2260/60 - NJW 1966, 404; OLG Celle, Urteil vom 13.10.1960 - 1 U 185/59 - NJW 1961, 223, zurückgehend auf noch ältere Rechtsprechung des RG, Urteil vom 23.11.1908 - VI 578/07 - RGZ 70, 48, Urteil vom 31.01.1918 - VI 398/17 - RGZ 92, 125 und des BGH, Urteil vom 16.12.1953 - VI ZR 159/52 - LM Nr. 3 zu § 832 BGB zur Aufsichtspflicht über geisteskranke Volljährige oder minderjährige Stiefkinder;… kritisch hierzu Belling, aaO, Rn. 200).
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