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| BGH, 02.06.1961 - VI ZR 159/60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1573
- MDR 1961, 843
- VersR 1961, 709
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1957 - IV ZB 165/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - VI ZR 159/60
Als Beihilfe für die Familie soll das Kindergeld grundsätzlich auch allen Kindern der Familie zugute kommen, mag es auch erst für das dritte und jedes weitere Kind gewährt werden (BGH, Beechl. vom 9. Oktober 1957 - IV ZB 165/57- XM Nr. 2 zu § 8 KindGG).
- BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der …
Das Kindergeld gehört zwar nicht zu dem Einkommen des Kindes, sondern zu dem des anspruchsberechtigten Elternteils (Schieckel, Kindergeldgesetze, Vorbemerkung S. 8;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, 1975, Rdn. 143) Es ist aber dazu bestimmt, im Wege des allgemeinen Familienlastenausgleichs in Form einer Beihilfe / schon vorhandene Unterhaltslasten im ganzen zu mildern und soll - wie ausgeführt - nicht die bestehenden Un terhai tsansprüche erweitern Der hier vertretenen Auffassung steht das Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 1961 (VI ZR 159/60 - NJW 1961, 1573 m.Anm Nirk = VersR 1961, 709) nicht entgegen Die in jener Entscheidung gebilligte Anrechnung des Kindergeldes beruhte auf der Fassung des Bundeskindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333). - BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77
Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des …
Insoweit trifft die Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. Juni 1961 - VI ZR 159/60 = NJW 1961, 1573 = VersR 1961, 709, der noch die bis 1964 geltende, an der Erwerbstätigkeit orientierte Regelung des Kindergeldgesetzes (KGG) vom 13. November 1954 - BGBl I 333 zugrundelag, auch für das heutige Recht zu (vgl. dazu Nirk NJW 1961, 1573;… Wussow a.a.O.;… Gunkel/Hebmüller a.a.O.). - BGH, 13.02.1975 - VI ZR 209/73
Haftung des Fahrers und der Haftpflichtversicherung für die Folgen eines …
Der Anspruch auf Kinderzuschuß steht dem Versicherten und nicht dem Kind zu, für das der Zuschuß gewährt wird (vgl. BSG 10, 131, 133; 19, 241, 242; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. III 704 k IV bis 1; Gesamtkommentar RVO § 1262 Anm. 1; vgl. auch zum Kindergeld das Senatsurt. v. 2. Juni 1961 - VI ZR 159/60 = VersR 1961, 709).
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