Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche wegen nicht wirksam erteilter Einwilligung in eine Strahlenbehandlung - Umfassende Aufklärung über die Risiken der Bestrahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 200
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85
In dem Rechtsstreit hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kullmann, Dr. Ankermann, Dr. Lepa und Bischoff am 30. September 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :. - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85
Er konnte auf diese Weise die (tatsächlich bestehende) geringe Wahrscheinlichkeit des Bestrahlungsrisikos hervorheben, um die Patientin zu beruhigen und um ihr Furcht und Hemmungen vor der Behandlung zu nehmen (BGHZ 90, 103, 108 [BGH 07.02.1984 - VI ZR 174/82];Senatsurteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582, 583). - BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85
Er konnte auf diese Weise die (tatsächlich bestehende) geringe Wahrscheinlichkeit des Bestrahlungsrisikos hervorheben, um die Patientin zu beruhigen und um ihr Furcht und Hemmungen vor der Behandlung zu nehmen (BGHZ 90, 103, 108 [BGH 07.02.1984 - VI ZR 174/82];Senatsurteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582, 583).
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Dem Patienten muß dabei zwar eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden (BGHZ 90, 103, 106); auch dürfen die Risiken weder verharmlost noch heruntergespielt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1964 - VI ZR 183/62 - AHRS 5350/2 und Senatsbeschluß vom 30. September 1986 - VI ZR 172/85 - VersR 1987, 200 = AHRS 4730/9 b). - OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Eine recht verstandene Aufklärung hat aber nicht "dramatisierend" zu erfolgen, sondern unter zutreffender Darstellung der meist nur geringen Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts auch die Aufgabe, Furcht und Hemmungen vor einer ärztlich gebotenen Therapie zu nehmen (vgl. auch BGH VersR 1987, 200 und 1984, 583 Sp. 1). - OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen die Risiken weder verharmlost noch heruntergespielt werden (vgl. BGH vom 30.09.1986 - VI ZR 172/85 = VersR 1987, 200 ; vom 26.11.1991 - VI ZR 389/90 = VersR 1992, 238/40).c) Ob das von den Beklagten vorgelegte (im Fall der Klägerin unstreitig nicht verwendete) und immerhin neben postoperativer Heiserkeit auch Sprach- und Atemstörungen nennende perimed-Formular den Aufklärungserfordernissen genügt, bedarf hier keiner Entscheidung. - OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Kausalitätszusammenhang …
Diese - im Einzelfall bis an die Grenze des Herunterspielens des Risikos gehende (BGH VersR 1987, 200) - therapeutiscne Beeinflussung ist sogar Aufgabe des Arztes, dem "insoweit keine rechtlichen Vorschriften gemacht werden können" (BGH VersR 1984, 583 Sp. 1).
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