Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2588
BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,2588)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1966 - VI ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,2588)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1966 - VI ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,2588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Koppelung einer beurkundeten Erklärung mit einer Hypothekenbestellung - Vertragstreues Verhalten - Verpflichtung zur gleichzeitigen Hypothekenbestellung - Erteilung einer Vollmacht - Zuständigkeit zur Entgegennahme der Auflassung

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 21/57

    Notarielles Testament

    Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64
    Ein Notar ist aber in der Regel gegenüber den Beteiligten verpflichtet, ihnen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung eines Geschäfts diejenige aufzuweisen, die die geringste Gefahr aufweist, daß einer von ihnen bei der Geschäftsdurchführung Schaden erleidet (RGZ 148, 321, 325; BGHZ 27, 274, 276 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; NJW 1959, 141).
  • RG, 10.09.1935 - III 42/35

    1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen …

    Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64
    Ein Notar ist aber in der Regel gegenüber den Beteiligten verpflichtet, ihnen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung eines Geschäfts diejenige aufzuweisen, die die geringste Gefahr aufweist, daß einer von ihnen bei der Geschäftsdurchführung Schaden erleidet (RGZ 148, 321, 325; BGHZ 27, 274, 276 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; NJW 1959, 141).
  • BGH, 22.09.1958 - III ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64
    Ein Notar ist aber in der Regel gegenüber den Beteiligten verpflichtet, ihnen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung eines Geschäfts diejenige aufzuweisen, die die geringste Gefahr aufweist, daß einer von ihnen bei der Geschäftsdurchführung Schaden erleidet (RGZ 148, 321, 325; BGHZ 27, 274, 276 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; NJW 1959, 141).
  • BGH, 03.11.1955 - III ZR 51/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 174/64
    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Entscheidung vom 3. November 1955 - III ZR 51/54 (LM BGB § 839 Ff Nr. 2) - war hier kein von den Beteiligten bestellter Treuhänder eingeschaltet, der dafür zu sorgen hatte, daß die Niederschrift über die Auflassung erst nach Erfüllung gewisser Verpflichtungen durch einen Beteiligten beim Grundbuchamt eingereicht wurde.
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Wird das Konkursverfahren über das Vermögen des anderweitig Verpflichteten eröffnet, so entfällt die gegen ihn gerichtete Ersatzmöglichkeit (vgl. RG HRR 1934 Nr. 865;… DNotZ 1940, S. 40 Nr. 3; BGH, Urt. v. 7. Januar 1966 - VI ZR 174/64, VersR 1966, 361, 363).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der …

    Da der Beklagte als Notar verpflichtet war, den Vertragsschließenden "den sichersten Weg" zu zeigen, um ihr Ziel zu erreichen und daher darauf hinzuweisen, von mehreren rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten diejenige zu wählen, die am wenigsten schadenträchtig ist (BGHZ 27, 274, 276; 56, 26, 28; Senatsurteil vom 7. Januar 1966 - VI ZR 174/64 = VersR 1966, 361, 362), mußte er diese Gefahren, die nicht einmal ein arglistiges Verhalten der Verkäuferin voraussetzten, bei der Vertragsbeurkundung deutlich machen, zumindest sich aber darüber vergewissern, ob die Beteiligten dies erkannt hatten.
  • BGH, 17.01.1991 - IX ZR 77/90

    Anlagen zu einer notariellen Urkunde

    Er hatte und hat dabei den relativ sichersten Weg zu wählen (RGZ 148, 321, 325; BGHZ 27, 274, 276 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; BGH, Urt. v.7. Januar 1966 - VI ZR 174/64, VersR 1966, 361, 362 unter II;… Urt. v. 24. Februar 1976 - VI ZR 118/74, DNotZ 1976, 629, 631;… Urt. v. 21. Februar 1978 - VI ZR 8/77, NJW 1978, 1005, 1006 unter II 1).
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69

    Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person

    Ein Notar ist in aller Regel gegenüber den Beteiligten verpflichtet, ihnen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung eines Rechtsgeschäfts diejenige aufzuweisen, welche die geringste Gefahr enthält, daß einer von ihnen bei der Geschäftsdurchführung Schaden erleidet (BGHZ 27, 274, 276 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; Senatsurteil vom 7. Januar 1966 - VI ZR 174/64 - VersR 1966, 361, 362).
  • OLG Hamm, 21.03.1991 - 15 W 12/90

    Zum Anschein der Firmenfortführung bei Neueintragung

    Er hatte und hat dabei den relativ sichersten Weg zu wählen ( RGZ 148, 321, 325; BGHZ 27, 274, 276 = DNotZ 1958, 554 ; BGH VersR 1966, 361 f. = DNotZ 1966, 506 unter Il; DNotZ 1976, 629, 631; NJW 1978, 1005,1006 unter 11 1).
  • OLG Naumburg, 29.01.1998 - 3 U 185/96

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Verletzung der Pflichten eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 90/68

    Amtspflichtverletzung durch einen Notar - Ausschluss eines …

    In Übereinstimmung mit dem in diesem Rechtsstreit ergangenen Urteil des erkennenden Senats vom 7. Januar 1966 - VI ZR 174/64 - (VersR 1966, 361) hat das Berufungsgericht nunmehr ein zum Schadensersatz aus § 839 BGB verpflichtendes, auf Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden des Beklagten bejaht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht