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| BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Schadensersatz von Hinterbliebenen aus einem tödlichen Dienstunfall - Tödlicher Unfall bei Gleiserneuerungsarbeiten - Ausschluss der Ansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
Auszug aus BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65
Anders als in den Fällen der Senatsentscheidungen vom 3. Mai 1960 - VI ZR 79/59 - (VersR 1960, 799) und vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 - (VersR 1961, 358) beschränkte sich die Beklagte hier nicht darauf, dem zu den Gleiserneuerungsarbeiten herangezogenen Bauunternehmen seine Aufgaben zu selbständiger Erledigung zuzuweisen und die Ausführung der Arbeiten auf Ordnungsmäßigkeit und Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nur zu überwachen, vielmehr trat sie als Unternehmer insoweit selbst auf den Plan, als die alten Gleise zerschnitten, mittels des Gleisjochkranes aufgehoben und auf die Ss-Wagen verladen wurden. - BGH, 22.10.1963 - VI ZR 213/62
Einschränkung der Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers aus Arbeitsunfällen …
Auszug aus BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65
Danach haben aber die Voraussetzungen vorgelegen, unter denen nach den zu §§ 898, 899 RVO (a.F.) entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 213, 267/62 - VersR 1963, 1124, 1125 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen) die Haftung des Unternehmers wegen eines Arbeitsunfalls der in seinem Betrieb tätig gewordenen Hilfskräfte ausgeschlossen ist. - BGH, 03.05.1960 - VI ZR 79/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65
Anders als in den Fällen der Senatsentscheidungen vom 3. Mai 1960 - VI ZR 79/59 - (VersR 1960, 799) und vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 - (VersR 1961, 358) beschränkte sich die Beklagte hier nicht darauf, dem zu den Gleiserneuerungsarbeiten herangezogenen Bauunternehmen seine Aufgaben zu selbständiger Erledigung zuzuweisen und die Ausführung der Arbeiten auf Ordnungsmäßigkeit und Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nur zu überwachen, vielmehr trat sie als Unternehmer insoweit selbst auf den Plan, als die alten Gleise zerschnitten, mittels des Gleisjochkranes aufgehoben und auf die Ss-Wagen verladen wurden. - BGH, 31.01.1961 - VI ZR 100/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65
Anders als in den Fällen der Senatsentscheidungen vom 3. Mai 1960 - VI ZR 79/59 - (VersR 1960, 799) und vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 - (VersR 1961, 358) beschränkte sich die Beklagte hier nicht darauf, dem zu den Gleiserneuerungsarbeiten herangezogenen Bauunternehmen seine Aufgaben zu selbständiger Erledigung zuzuweisen und die Ausführung der Arbeiten auf Ordnungsmäßigkeit und Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nur zu überwachen, vielmehr trat sie als Unternehmer insoweit selbst auf den Plan, als die alten Gleise zerschnitten, mittels des Gleisjochkranes aufgehoben und auf die Ss-Wagen verladen wurden.
- BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
Vorübergehende Tätigkeit - Betriebsangehöriger - Anstellungsfirma - Konzern - …
Die Tatsache der "Gemeinschaftsarbelt", die eine Koordination der Tätigkeitsbereiche immer verlangt, begründet oder ersetzt solche Eingliederung als Voraussetzung der Haftungsfreistellung im Sinne von § 637 Abs. 1 RVO nicht (vgl. BGHZ 21, 207;… Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 aaO; vom 21. März 1967 - VI ZR 174/65 " VersR 1967, 600, 601).
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