Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1964 - VI ZR 177/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1965, 190
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72
Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - …
Insofern steht die Anwendung des Satzes vom Anscheinsbeweis im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteile vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 164/63 = VersR 1964, 1245; vom 1. Dezember 1964 - VI ZR 177/63 = VersR 1965, 190, 191; vom 26. Januar 1965 - VI ZR 213/63 = VersR 1965, 520; vom 30. März 1965 - VI ZR 2/64 = VersR 1965, 594). - BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 120/95
Haftung des Verwalters wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht
Die Gefährlichkeit der Treppe kannte sie; sie hätte daher beim Herabsteigen besonders vorsichtig gehen müssen (vgl. BGH VersR 1965, 190, 191; 1967, 877, 878). - OLG Köln, 24.01.1996 - 11 U 212/95
Haftung des Vermieters für schlechten Zustand einer Treppe
Rn. 6 Eine andere Frage ist, wieweit aus der Gefahrenkenntnis der Klägerin gegebenenfalls ein anspruchsminderndes Mitverschulden (§ 254 BGB) abzuleiten wäre (vgl. dazu BGH VersR 65, 190 f. und 67, 876, 878). - LG Hamburg, 05.08.1988 - 11 S 35/88 Die Verletzung der ihr obliegenden eigenen Sorgfalt begründet ein Mitverschulden von 50 % (vgl. zum hälftigen Mitverschulden eines Hausbewohners, der die Gefährlichkeit der Treppe kennt, BGH VersR 1965, 190).
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