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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1970 - VI ZR 18/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3393
BGH, 09.06.1970 - VI ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,3393)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1970 - VI ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,3393)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1970 - VI ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,3393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beleidigung - Eigenwert der Persönlichkeit - Geldentschädigung - Verschulden

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 861
  • DB 1970, 1532
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …

    Auszug aus BGH, 09.06.1970 - VI ZR 18/69
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 17. März 1970 - VI ZR 151/68 mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung) ist den durch eine schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffenen Ersatz deo imaterieilcn Schadens nicht schlechthin und nicht in joden Pall zuzubilligen.
  • OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11

    Winkeladvokat ist Ehrverletzung!

    Unter einem Winkeladvokat ist jedenfalls derjenige zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt ist (BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, Tz 10 - zitiert nach juris -).

    Rn. 21 Soweit die Parteien auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, verweisen und daraus unterschiedliche Schlüsse ziehen, gilt Folgendes: Der Bundesgerichtshof hat die Formulierung "hergelaufener schäbiger Winkeladvokat" als unzweifelhafte Ehr- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen.

    Dass dies bei der Bezeichnung als "Winkeladvokat" im Einzelfall nicht dazu führen muss, eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen, (vgl. BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69), steht der vorgenannten rechtlichen Beurteilung nicht entgegen, weil es dieser Schwere der Verletzung nur bedarf, um ausnahmsweise ein Schmerzensgeld zusprechen zu können.

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 201/73

    Vorliegen eines schweren Eingriffs in Persönlichkeitsrechte durch …

    Formalbeleidigungen stellen nicht zwangsläufig schwere Persönlichkeitsverletzungen dar (vgl. auch BGH Urt. vom 9. Juni 1970 - VI ZR 18/69 - VersR 1970, 861, 863).
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