Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1956 - VI ZR 180/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.04.1958 - VI ZR 92/57 Denn aus diesem Umstand kann keineswegs entnommen werden, daß der Führer eines geschlossenen Wagens nicht gehalten ist, von dem einfachen und üblichen Sicherungsmittel des Abschließens der Wagentür keinen Gebrauch zu machen (vgl. schon das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1956 - VI ZR 180/55 - = VersR 1957, 24).
- BGH, 30.05.1962 - 4 StR 48/62
Pflichten des Führers eines Kraftfahrzeugs beim Verlassen seines Fahrzeugs - …
Denn bei diesem wird durch Abschließen der Türen eine zusätzliche Sicherung tatsächlich erreicht (vgl. BGH - VI ZR 180/55 vom 12. Oktober 1956 in VersR 1957, 24, VI ZR 92/57 vom 1. April 1958 in VRS 14, 417).
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