Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1958 - VI ZR 189/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1958, 1358
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.12.1960 - VI ZR 42/60
Haftung des Betreibers eines Ladengeschäfts für den durch seinen Propagandisten …
Wurde in der Rechtsprechung von einer Verkehrssicherungspflicht zunächst auch in dem Sinne gesprochen, daß für einen verkehrssicheren Zustand von Grundstücken, Hauszugängen usw. zu sorgen habe, wer sie dem Verkehr eröffne, so ist die Rechtsprechung über diese Verkehrspflichten im eigentlichen Sinne doch längst hinausgegangen und hat den allgemeinen Grundsatz entwickelt, daß, wer eine Gefahrenquelle schafft, die nach läge der Verhältnisse erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schütze anderer Personen zu treffen hat (vgl. RGZ 121, 404; 165, 159; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; Urteile des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 - VersR 1955, 21; vom 4. Mai 1956 - VI ZR 22/55 = VersR 1956, 489; vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 189/57 = VersR 1958, 850; Urteil des in. - BGH, 15.11.1960 - VI ZR 18/60
Ansprüche auf Grund einer Mietshausexplosion durch ein Leuchtgas-Luft-Gemisch - …
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 189/57 - LM Nr. 5 zu § 276 (C d) BGB ausgeführt hat, sind an die Verkehrssicherungspflicht dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn große Gefahren drohen. - BGH, 15.11.1960 - VI ZR 12/60
Ansprüche auf Grund einer Mietshausexplosion durch ein Leuchtgas-Luft-Gemisch - …
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 189/57 - LM Nr. 5 zu § 276 (C d) BGB ausgeführt hat, sind an die Verkehrssicherungspflicht dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn große Gefahren drohen. - BGH, 15.11.1960 - VI ZR 31/60
Kriterien für die Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung i.S. der §§ 823 ff. …
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 189/57 - LM Nr. 5 zu § 276 (C d) BGB ausgeführt hat, sind an die Verkehrssicherungspflicht dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn große Gefahren drohen.
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