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| BGH, 21.09.1956 - VI ZR 192/55 |
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Papierfundstellen
- VersR 1956, 710
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- RG, 17.01.1940 - II 82/39
1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - VI ZR 192/55
Damit wird jedoch das Wesen des Beweises des ersten Anscheins verkannt, der keineswegs dazu bestimmt ist, die Regeln über die Beweisführung in der Weise zu lockern, dass Lücken der Beweisführung durch blosse Vermutungen ausgefüllt werden (RGZ 130, 357, [359]; 163, 21 [27]; BGH LM Nr. 1 zu § 1 PatG; Urteil vom 5. Mai 1954 - VI ZR 48/53 -). - BGH, 05.05.1954 - VI ZR 48/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - VI ZR 192/55
Damit wird jedoch das Wesen des Beweises des ersten Anscheins verkannt, der keineswegs dazu bestimmt ist, die Regeln über die Beweisführung in der Weise zu lockern, dass Lücken der Beweisführung durch blosse Vermutungen ausgefüllt werden (RGZ 130, 357, [359]; 163, 21 [27]; BGH LM Nr. 1 zu § 1 PatG; Urteil vom 5. Mai 1954 - VI ZR 48/53 -). - RG, 26.11.1930 - IX 277/30
Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog. …
Auszug aus BGH, 21.09.1956 - VI ZR 192/55
Damit wird jedoch das Wesen des Beweises des ersten Anscheins verkannt, der keineswegs dazu bestimmt ist, die Regeln über die Beweisführung in der Weise zu lockern, dass Lücken der Beweisführung durch blosse Vermutungen ausgefüllt werden (RGZ 130, 357, [359]; 163, 21 [27]; BGH LM Nr. 1 zu § 1 PatG; Urteil vom 5. Mai 1954 - VI ZR 48/53 -).
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61 Darüber hilft auch der Anscheinsbeweis nicht hinweg, der selbst durch das Vorliegen einer gev/issen Wahrscheinlichkeit nicht begründet wird und keineswegs dazu bestimmt ist, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen auszufüllen (BGH, Urteil vom 21. September 1956 - VI ZR 192/55 = VersR 1956, 710).
- OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90
Unbeabsichtigter Sturz; Fahrgast; fahrender Eisenbahnzug; Höhere Gewalt; …
Auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg berufen, denn ein Erfahrungssatz des Inhalts, daß das Hinausstürzen eines Fahrgasts aus einem fahrenden Zuge im allgemeinen auf eigenes Verschulden des Verunglückten zurückzuführen sei, insbesondere auf unerlaubtes Öffnen der Wagentüre während der Fahrt, kann nicht anerkannt werden; vielmehr besteht nach der Erfahrung des Lebens in derartigen Fällen gemeinhin durchaus die Möglichkeit, daß ein eigenes Verschulden des Verunglückten an seinem Unfall ausscheidet (BGH VersR 1954, 495 f; 1956, 194 f; 1956, 710 f; OLG München VersR 1958, 630 f; OLG Karlsruhe VersR 1986, 1108 ; OLG Frankfurt/Main VersR 1986, 922 ; Böhmer NJW 1956, 1908 f; ders. VersR 1959, 817; ders. MDR 1959, 82 ff;… Filthaut a.a.O. § 4 Rn 38 und § 12 Rn 253). - OLG Braunschweig, 20.05.1966 - 3 U 13/66
Entfallen der Haftung des Haftpflichtversicherers , wenn der Geschädigte von …
Rn. 47 Schaltet sich der Haftpflichtversicherer trotz rechtzeitiger Kenntnis von der Erhebung der Haftpflichtklage nicht in den Haftpflichtprozeß ein, so nimmt er damit auch die Gefahr eines gegen den Haftpflichtigen ergehenden Versäumnisurteils in Kauf (BGH in VersR 1956/710).
- BGH, 29.04.1969 - VI ZR 29/68
Anspruch auf Aufwendungsersatz - Haftung eines Versicherers infolge eines …
Der Anscheinsbeweis ist nicht dazu bestimmt, die Regeln über die Beweisführung in der Weise zu lockern, daß Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen ausgefüllt werden, mag für Sie auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit sprechen (Urteil des BGH vom 21. September 1956 - VI ZR 192/55 - VersR 1956, 710). - BGH, 23.06.1959 - VI ZR 150/58
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Dementsprechend hat die Rechtsprechung des erkennenden Senates wiederholt betont, daß sich das Maß der erforderlichen Sicherungsvorkehrungen nach dem typischen Verkehr richtet, wie er für die konkreten örtlichen Verhältnisse in Betracht kommt, und daß sich demzufolge der Einzelne auf örtlich gegebene Verhältnisse einstellen muß (Urteile vom 21. April 1956 - VI ZR 312/54 = VersR 1956, 372; vom 21. September 1956 - VI ZR 192/55 = VersR 1956, 711; vom 8. Januar 1957 - VI ZR 271/55 = VersR 1957, 198). - BGH, 20.06.1961 - VI ZR 250/60
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Daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine solche ursächliche Verknüpfung sprechen mag, kann die tatrichterliche Überzeugung weder begründen noch ersetzen; das Berufungsgericht hat sie in möglicher Würdigung nicht gewonnen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 192/55 = VersR 1956.710). - BGH, 11.01.1957 - VI ZR 233/55
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Denn wenn auch, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, der Bahnübergang nicht verkehrsreich war und die an der linken Straßenseite stehende Schmiede N. den Überblick auf die Eisenbahnstrecke nicht so behinderte, daß der Übergang als unübersichtlich hätte bezeichnet werden können, die Eisenbahnzüge den Übergang auch mit keiner höheren Geschwindigkeit als 15 km/st befuhren, so ist das Berufungsgericht doch ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß der Eisenbahnbetrieb den Verkehr auf der Straße auf dem unbeschrankten Bahnübergang stärker gefährdete, als wenn Schranken vorhanden gewesen wären (vgl. Böhmer MDR 1956, 654 [655] und die dort angeführten Entscheidungen; ferner Entscheidung des Senats vom 8. Juni 1956, VI ZR 102/55, VersR 1956, 656 nebst Anmerkung von Böhmer hierzu VersR 1956, 710).
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